Der Ausschuss für öffentliche Gesundheit des Europäischen Parlaments fordert eine Aktualisierung der Rechtsvorschriften für elektronische Zigaretten, erhitzten Tabak und Nikotinbeutel, einschließlich Beschränkungen für Aromen, die für Jugendliche attraktiv sind, sowie für den Online-Verkauf an Minderjährige. Der Bericht über den Europäischen Plan zur Krebsbekämpfung fordert außerdem sichtbare Gesundheitswarnungen auf alkoholischen Getränken und eine harmonisierte Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmitteln.
Der Ausschuss für öffentliche Gesundheit des Europäischen Parlaments fordert eine umfassendere Überprüfung der Maßnahmen zur Krebsprävention, mit aktualisierten Vorschriften für elektronische Zigaretten, erhitzten Tabak und Nikotinbeutel, verpflichtenden und sichtbaren Gesundheitswarnungen auf alkoholischen Getränken sowie einer harmonisierten Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen. Die Forderungen sind Teil des Berichts über die Umsetzung des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, der in SANT mit 27 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen wurde.
Kurz zusammengefasst
1. SANT fordert eine Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften für elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und Nikotinbeutel, damit neue Produkte klarer von den Präventionsvorschriften erfasst werden.
2. Zu den unterstützten Maßnahmen gehören Beschränkungen für Aromen, die für Jugendliche attraktiv sind, Anforderungen an Inhaltsstoffe und Verpackung sowie die Verhinderung des Online-Verkaufs nikotinhaltiger Produkte an Minderjährige.
3. Die Abgeordneten fordern außerdem eine Anhebung der Mindestverbrauchsteuersätze für Tabak und Nikotin, ohne dass der Bericht selbst neue Steuersätze festlegt.
4. Für Alkohol werden verpflichtende, standardisierte und sichtbare Gesundheitsinformationen auf Verpackungen sowie Maßnahmen zur Verringerung des Konsums unter Minderjährigen und ihrer Exposition gegenüber Marketing gefordert.
5. Für Lebensmittel fordert der Bericht eine verpflichtende, harmonisierte und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite, ohne in dieser Phase ein konkretes kommerzielles Kennzeichnungssystem auszuwählen.
Im Bereich Tabak und Nikotin geht der Bericht vom Auftreten neuer Produkte und Konsumformen aus, die nicht immer in den ursprünglich für herkömmliche Zigaretten geschaffenen Rechtsrahmen passen. Der SANT-Ausschuss fordert, dass elektronische Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und Nikotinprodukte, einschließlich Nikotinbeuteln, bei der künftigen Überarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften ausdrücklicher berücksichtigt werden. Zu den unterstützten Instrumenten gehören Vorschriften zu Aromen, Nikotingehalt, Inhaltsstoffen, Verpackungen und Vermarktung, wobei besonderes Augenmerk auf Produkte und Darstellungen gelegt wird, die Kinder und Jugendliche anziehen können.
Der Bericht fordert außerdem Maßnahmen gegen den Online-Verkauf an Minderjährige, einschließlich wirksamerer Mechanismen zur Altersüberprüfung. In der Kompromissfassung werden einige der Maßnahmen zu Tabak- und Nikotinprodukten als Optionen formuliert, die in die überarbeiteten Rechtsvorschriften aufgenommen werden könnten. Das bedeutet, dass die Abstimmung in SANT diese Verbote nicht unmittelbar einführt. Sie legt die Position des Parlamentsausschusses vor den nächsten Verfahrensschritten und vor möglichen Gesetzgebungsvorschlägen der Europäischen Kommission fest.
Die steuerliche Komponente zielt darauf ab, die Erschwinglichkeit der Produkte durch eine Anhebung der Mindestverbrauchsteuersätze für Tabak und Nikotin sowie deren regelmäßige Aktualisierung zu verringern. Der Bericht legt jedoch keine neuen Steuersätze fest, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten würden. Eine tatsächliche Änderung der Besteuerung erfordert gesonderte Rechtsakte, und der Unterschied zwischen der politischen Forderung des Parlaments und einer geltenden Steuervorschrift muss gewahrt bleiben.
Für Alkohol fordern die Abgeordneten verpflichtende, standardisierte und ausreichend sichtbare Gesundheitswarnungen auf allen alkoholischen Getränken sowie eine überarbeitete europäische Strategie. Der Bericht legt den Schwerpunkt auf die Verhinderung des Konsums unter Minderjährigen und die Verringerung ihrer Exposition gegenüber Werbung und anderen Formen des Marketings. Die Forderung betrifft die Information der Verbraucher über Gesundheitsrisiken und ist nicht mit einem allgemeinen Verbot des Verkaufs oder Konsums von Alkohol gleichzusetzen.
Der angenommene Text behandelt außerdem gesondert die Nährwertinformation für Lebensmittel. SANT fordert ein verpflichtendes und harmonisiertes, wissenschaftlich fundiertes Kennzeichnungssystem auf der Vorderseite der Verpackung, um Nährwertinformationen verständlicher und leichter vergleichbar zu machen. Die verfügbaren Dokumente benennen jedoch kein konkretes kommerzielles System und stützen nicht die Schlussfolgerung, dass das Parlament bereits ein einheitliches Modell zur Anwendung in der gesamten Union ausgewählt hat.
Die Prävention wird im Bericht auch mit der Verringerung der Exposition gegenüber anderen Risikofaktoren verknüpft. Der Kompromiss erörtert unter anderem Maßnahmen zur Werbung für Nikotinprodukte auf Plattformen und an Verkaufsstellen, die Prüfung bestimmter Beschränkungen für die Nutzung von Solarien durch Minderjährige sowie die Verhinderung von Infektionen, die mit bestimmten Krebsarten verbunden sind. Einige dieser Elemente sind im Kompromisstext ausführlicher dargestellt als in der öffentlichen Mitteilung des Parlaments; ihre genaue Form muss im Abschlussbericht geprüft werden, bevor sie als endgültige Position der Institution dargestellt werden.
Der Bericht zielt somit darauf ab, einen größeren Teil der europäischen Krebsbekämpfungspolitik auf die Vermeidung der Exposition gegenüber Risikofaktoren auszurichten. Die Abstimmung im Ausschuss ändert jedoch nicht unmittelbar die Rechtsvorschriften zu Tabak, Verbrauchsteuern, Alkohol oder der Lebensmittelkennzeichnung. Tatsächliche Änderungen würden gesonderte Gesetzgebungsverfahren und je nach Bereich Vorschläge der Europäischen Kommission sowie die Zustimmung der anderen Institutionen erfordern.
Dieser Verfahrensunterschied ist wesentlich. SANT hat eine politische Position dazu angenommen, wie der Europäische Plan zur Krebsbekämpfung fortgeführt werden sollte. Die Forderungen zu Aromen, Online-Verkäufen, Warnhinweisen auf Alkohol oder Lebensmittelkennzeichnungen weisen auf die von dem Parlamentsausschuss gewünschte Richtung hin, stellen jedoch noch keine Verpflichtungen für Hersteller, Händler oder Verbraucher dar.
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