Das Europäische Parlament fordert Online-Plattformen auf, Design zu begrenzen, das eine süchtig machende Nutzung fördert, und einen Jugendmodus anzubieten, der zielgerichtete Werbung für Minderjährige deaktiviert. Die mit 395 Ja-Stimmen, 136 Gegenstimmen und 80 Enthaltungen angenommene Entschließung fordert eine größere Verantwortung der Unternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte sowie die Einbindung von Familien, Schulen und Behörden.
Kurz gesagt: Plattformen sollten Schutzmaßnahmen einführen, die an die Risiken von Empfehlungssystemen angepasst sind, und die besonders süchtig machenden Praktiken beseitigen. Das Parlament fordert außerdem mehr Transparenz bei den Algorithmen, die die den Nutzern angezeigten Inhalte auswählen. Die Abgeordneten schlagen eine Altersüberprüfung ohne Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten sowie einen Jugendmodus ohne zielgerichtete Werbung für Minderjährige vor. Diese Forderungen sind Teil einer nichtlegislativen Entschließung und kein neues, im Plenum verabschiedetes Gesetz. KI-basierte Begleiter sollten verbindliche ethische Standards einhalten. Das Parlament fordert außerdem ein Verbot der Erzeugung oder Veränderung von Bildern und Videos mit sexuellen Inhalten durch KI, wenn darin eine Person ohne deren Zustimmung dargestellt wird. Influencer, Agenturen und Plattformen sollten einem europäischen Verhaltenskodex folgen, der Transparenz bei Sponsoring vorsieht. Die Kommission wird zudem aufgefordert, die Anwendung der audiovisuellen Vorschriften auf die Dienste von Influencern und professionellen Content-Erstellern zu klären. Separat sieht der Vorschlag der Kommission zum EU KIDS Act einen altersabhängigen, schrittweisen Zugang zu Social-Media-Konten vor. Er bleibt ein eigenständiger Gesetzgebungsvorschlag, getrennt von der Entschließung des Parlaments und den bestehenden Pflichten aus dem Gesetz über digitale Dienste.
Die Forderung des Parlaments betrifft sowohl die Inhalte, denen Jugendliche ausgesetzt sind, als auch die Art und Weise, wie die Dienste gestaltet werden. Die Abgeordneten wollen Schutzmaßnahmen gegen schädliche oder manipulative Materialien sowie Maßnahmen, die die Auswirkungen eines überzeugenden und süchtig machenden Designs verringern. Bei Empfehlungssystemen, die die dem Nutzer angezeigten Inhalte auswählen, sollten die Schutzmaßnahmen die mit ihrer Funktionsweise verbundenen Risiken berücksichtigen.
Transparenz bei Algorithmen, Altersüberprüfung und der Jugendmodus gehören zu den Instrumenten, die von den Unternehmen gefordert werden. Das Parlament verlangt, dass die Altersüberprüfung ohne Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten erfolgt, damit der Schutz der Privatsphäre im Mittelpunkt der Lösung bleibt. Mit dieser Abstimmung wird kein einheitliches technisches Verfahren festgelegt, das die Plattformen sofort anwenden müssten.
Der Berichterstatter Sandro Ruotolo, ein italienischer Abgeordneter der S&D-Fraktion, erklärte, die Verantwortung für die Sicherheit könne nicht allein bei Kindern und Familien liegen; die Plattformen müssten ihre Produkte sicher gestalten. Er begrüßte die EU-KIDS-Act-Initiative der Kommission und plädierte für gemeinsame europäische Regeln unter Hinweis auf den grenzüberschreitenden Charakter der Algorithmen.
Die Entschließung weitet die Schutzforderungen auch auf KI-Begleiter aus, also auf Dienste, die für die dialogische Interaktion mit Nutzern konzipiert sind. Die Abgeordneten fordern verbindliche ethische Standards für diese Produkte und mehr Transparenz bei der Ausbildung von Modellen der künstlichen Intelligenz. Eine separate Forderung betrifft das Verbot, KI zur Erzeugung, Manipulation oder Veränderung von Bildern und Videos mit sexuellen Inhalten zu verwenden, auf denen Personen ohne deren Zustimmung dargestellt werden.
Im Fall von Influencern fordert das Parlament von der Kommission und den Mitgliedstaaten einen EU-weiten Verhaltenskodex, der auch für Agenturen und Plattformen gilt. Die Abgeordneten wollen eine rechtliche Definition des Influencer-Marketings, die Kennzeichnung von Sponsoring und die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken. Sie verweisen auf den Einfluss von Content-Erstellern auf die Wahrnehmung junger Menschen, auch auf deren eigenes Körperbild.
Die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wird als Gelegenheit dargestellt, die Verantwortlichkeiten professioneller Content-Ersteller auf Video-Sharing-Plattformen zu klären. Das Parlament fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Dienste von Influencern in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, und die Einhaltung von Verpflichtungen zur Werbetransparenz zu verfolgen, die den für Mediendienstanbieter geltenden Pflichten gleichwertig sind. Die geforderte Prüfung bedeutet nicht, dass alle Influencer automatisch derselben rechtlichen Kategorie zugeordnet werden.
Die Vorschläge wurden in einem Initiativbericht angenommen, der vom Ausschuss für Kultur und Bildung koordiniert wurde. Die Entschließung bringt die politische Position des Parlaments zum Ausdruck und fordert Maßnahmen von Unternehmen und Behörden; die Abstimmung macht diese Forderungen nicht zu neuen, unmittelbar für Plattformen geltenden Pflichten.
Der Schutz Minderjähriger ist bereits Teil des Gesetzes über digitale Dienste, bekannt als DSA, das Maßnahmen zu altersunangemessenen Inhalten und Einschränkungen für an Kinder gerichtete Werbung umfasst. Der bestehende Rahmen enthält auch Verpflichtungen zur Werbetransparenz, sodass die Forderungen des Parlaments eine bereits geltende Gesetzgebung ergänzen.
Parallel dazu sieht der Vorschlag der Kommission zum EU KIDS Act ein Verbot von Social-Media-Konten für unter 13-Jährige, von Eltern beaufsichtigte Konten für 13- und 14-Jährige mit einer täglichen Nutzungsdauer von höchstens einer Stunde sowie eigenständige Konten ab 15 Jahren vor. Diese Schwellenwerte finden sich im Vorschlag der Kommission und in der von Ruotolo vertretenen Position; durch die Abstimmung über die Entschließung sind sie nicht in Kraft getreten.
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