Mehrere Staatsanwaltschaften aus Rumänien haben die Abteilung für Staatsanwälte des CSM darauf hingewiesen, dass sie nicht mehr auf die ECRIS-Anwendung zugreifen können, was die Durchführung der gerichtlichen Tätigkeit erschwert. Ab dem 11. Dezember 2025 wurde der Zugang nur auf das Personal der Gerichte und anderer Justizbehörden beschränkt, was die Staatsanwälte zwingt, individuelle Zugangscodes für jede Akte anzufordern.
Dieses komplizierte Verfahren wird zu Blockaden und Verzögerungen bei der Vorbereitung der Sitzungen führen, was die Arbeit der Gerichtsschreiber und der Staatsanwälte beeinträchtigt. Die Abteilung für Staatsanwälte ist der Ansicht, dass die Einschränkung des Zugangs ohne angemessene Rechtfertigung die Rolle der Staatsanwaltschaft untergräbt und fordert die Wiederherstellung des Zugangs zu den Akten der Gerichte.
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