Das Verfassungsgericht Rumäniens hat bestimmte Bestimmungen des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung für verfassungswidrig erklärt, einschließlich der Artikel, die die Zuständigkeit des vorläufigen Richters regeln.
Die Kritiken wurden vom Obersten Gerichtshof (ÎCCJ) vor der Verkündung des Gesetzes geäußert und betonten, dass die Änderungen die „Kohärenz“ des Strafverfahrens und die prozessualen Rechte der Parteien beeinträchtigen. Das Gericht stellte fest, dass die vorgeschlagenen Regelungen den Standards der Gesetzesklarheit widersprechen und die Verpflichtung der Justizorgane beeinträchtigen, die Verfahrensbeteiligten über die Verhandlungstermine zu informieren.
Außerdem wurde laut dem CCR festgestellt, dass die Entscheidungen des vorläufigen Richters nicht die Sache des Strafverfahrens entscheiden, was dem Prinzip der Autorität des rechtskräftigen Urteils widerspricht. Die Entscheidung des CCR ist endgültig und allgemein verbindlich, was bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen nicht in der kritisierten Form aufrechterhalten werden können.
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