Die Staatsanwaltschaft neben dem Obersten Gerichtshof (PÎCCJ) hat auf den Bericht der Europäischen Kommission über den Rechtsstaat in Rumänien reagiert und betrachtet das Dokument als eine Gelegenheit für eine öffentliche Debatte, die auf objektiven Daten basiert. PÎCCJ erklärt, dass der Bericht nicht die Existenz systemischer Dysfunktionen in der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bestätigt und dass der aktuelle normative Rahmen keinen Rückschritt in der Funktionsweise des Justizsystems verursacht hat.
Der Bericht bietet eine Bewertung der Entwicklungen in der Justiz und Empfehlungen zur Stärkung des Rechtsstaats. Die Staatsanwaltschaft verpflichtet sich, ihre Aufgaben unabhängig und professionell auszuüben, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Korruption und der Effizienzsteigerung der gerichtlichen Tätigkeit liegt. PÎCCJ wird die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Unabhängigkeit der Staatsanwälte und zur Organisation der Justizpolizei analysieren und die Bedeutung eines authentischen institutionellen Dialogs für die Reformen in der Justiz hervorheben.
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