Am 17. Dezember hat der Senat ein Gesetz verabschiedet, das das System der Abhebung von privaten Renten ändert, indem die Ausnahme für Krebserkrankte aufgehoben wird. Laut der neuen Regelung können die Begünstigten zunächst nur 30% der Mittel abheben, während die restlichen 70% über einen Zeitraum von acht Jahren in Raten ausgezahlt werden. Der Experte für private Renten, George Moț, erklärte, dass, obwohl die Begrenzung der Abhebung nicht ungewöhnlich ist, in anderen europäischen Staaten Steuerabzüge für die abgehobenen Beträge existieren, was in Rumänien nicht der Fall ist.
Ein großes Problem ist, dass der Staat Bedingungen für die Ratenzahlung auferlegt und private Renten an die Sozialhilfe knüpft. Außerdem waren die Diskussionen über die Einbeziehung anderer Krankheitskategorien kompliziert, und die Abgeordneten entschieden sich, alle Ausnahmen zu streichen. Moț betont, dass das neue Gesetz die Rechte der Teilnehmer beeinträchtigt, die nicht mehr über den Wert der Rente und die Zahlungsdauer entscheiden können.
Das Fehlen einer jährlichen Anpassung der Renten und die Einschränkungen hinsichtlich der Investitionen der verbleibenden Gelder sind weitere angeführte Nachteile. Das Gesetz wird noch im Abgeordnetenhaus debattiert, und seine Zukunft bleibt ungewiss.
Ein großes Problem ist, dass der Staat Bedingungen für die Ratenzahlung auferlegt und private Renten an die Sozialhilfe knüpft. Außerdem waren die Diskussionen über die Einbeziehung anderer Krankheitskategorien kompliziert, und die Abgeordneten entschieden sich, alle Ausnahmen zu streichen. Moț betont, dass das neue Gesetz die Rechte der Teilnehmer beeinträchtigt, die nicht mehr über den Wert der Rente und die Zahlungsdauer entscheiden können.
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