Die Abgeordnetenkammer als entscheidungsbefugtes Organ hat am Mittwoch mit 262 Ja-Stimmen und einer Enthaltung das Gesetz über Spar- und Anlagekonten (CEI) verabschiedet. Damit können Privatpersonen durch Investitionen an der Börse für die Zeit im Ruhestand sparen.
Dem Entwurf zufolge kann jede Person ein solches Konto bei einer Bank oder einem zugelassenen Finanzdienstleistungsunternehmen eröffnen. Das Geld kann in Aktien, Anleihen oder Fonds angelegt werden. Gewinne aus Dividenden, Zinsen und Wertsteigerungen der Anlagen werden nicht jährlich besteuert.
Das Gesetz sieht zwei Arten von Konten vor. Bei CEI-S stammen die Beiträge aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen; bei der Auszahlung im Ruhestand fällt keine weitere Steuer an. Bei CEI-D werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen geleistet, wobei die Besteuerung bei der Auszahlung erfolgt. Das Geld wird somit nur einmal besteuert.
Der Gesetzentwurf wurde von Abgeordneten der USR und der PNL eingebracht und fand parteiübergreifende Unterstützung. Die Initiatoren erklären, das von den 401(k)-Modellen in den Vereinigten Staaten und dem ISK-Modell in Schweden inspirierte System könne die Abhängigkeit von der staatlichen Rente verringern und zur Entwicklung des Kapitalmarkts beitragen. Sie verweisen außerdem auf den demografischen Druck auf das staatliche Rentensystem und schätzen, dass es 2035 einen Erwerbstätigen pro 2,5 Rentner geben könnte.
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