Präsident Nicușor Dan hat dem Parlament den Antrag auf Überprüfung des Gesetzes, das die OUG 31/2002 zur Bekämpfung des Extremismus ändert, vorgelegt und argumentiert, dass dies die Meinungsfreiheit beeinträchtigen und zu Missbrauch führen könnte.
Dan betont, dass das Gesetz die Straftaten nicht klar definiert, was missbräuchliche Auslegungen ermöglicht, wie zum Beispiel die Bestrafung der Verbreitung von xenophoben Materialien ohne Unterscheidung zwischen extremistischer Propaganda und literarischen Werken.
Obwohl das Verfassungsgericht seine Beschwerde abgelehnt hat und das Gesetz als klar und gut definiert ansieht, warnt Dan, dass eine unausgewogene Anwendung des Gesetzes die sozialen Spannungen und das Misstrauen in Institutionen verstärken könnte. Er kritisiert das Fehlen von gesetzlichen Definitionen für die Begriffe „Legionär“ und „Faschist“, was zu rechtlicher Instabilität führen könnte.
So unterstützt der Präsident des Staates die Auffassung, dass der Staat, um die Demokratie zu schützen, entschieden, aber auch ausgewogen handeln muss, während er die grundlegenden Rechte respektiert.
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