Präsident Nicușor Dan kommentierte die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJEU) und betonte, dass die Hauptschuld für die aktuelle Situation beim Parlament liegt, das die notwendige gesetzliche Korrektur nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht vorgenommen hat. Dan erwähnte, dass gemäß der Verfassung diese Korrektur innerhalb von 45 Tagen hätte erfolgen müssen, dies jedoch über viele Jahre nicht geschehen ist.
Er erklärte, dass das Recht keine exakte Wissenschaft ist und dass die Rechtsprechung die Abwägung der Rechtsprinzipien beinhaltet. Der CJEU hat kürzlich klargestellt, dass die von der Hohen Gerichtshof der Rumänien gegebene Auslegung bezüglich der Verjährung der strafrechtlichen Verantwortung nicht mit der Gesetzgebung der Europäischen Union in Fällen schwerer Betrugskompatibel ist. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf laufende Strafverfahren.
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