Brüssel hat das Finanzhilfspaket von 42 Milliarden Euro für das Kraftwerk in Lubiatowo-Kopalino genehmigt und gleichzeitig strenge Bedingungen zum Schutz des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt auferlegt.
Brüssel, 10. Dezember 2025 Die Europäische Kommission hat im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen den Plan Polens genehmigt, den Bau und Betrieb seines ersten Kernkraftwerks zu unterstützen. Das Projekt, das als zentraler Pfeiler in der nationalen Dekarbonisierungsstrategie angesehen wird, wird eine Erzeugungskapazität von bis zu 3.750 MW haben und soll in der zweiten Hälfte der 2030er Jahre mit der Produktion beginnen.
Zusammenfassung
1. Das 42 Milliarden Euro teure Projekt zielt auf den Bau von drei Kernreaktoren mit einer Gesamtkapazität von 3.750 MW ab.
2. Die staatliche Unterstützung umfasst Garantien für Schulden und einen 40 Jahre gültigen Contract for Difference (CfD).
3. Um Marktverzerrungen zu vermeiden, wird 70% der Energie verpflichtend an der freien Börse verkauft.
Begünstigter der Maßnahme ist das staatliche Unternehmen Polskie Elektrownie Jądrowe (PEJ), das das in Lubiatowo-Kopalino gelegene Kraftwerk betreiben wird. Die Gesamtkapitalkosten werden auf etwa 42 Milliarden Euro geschätzt. Polen wird das Projekt durch eine Kapitalzufuhr unterstützen, die 30% der Kosten abdeckt, staatliche Garantien für 100% der aufgenommenen Schulden und einen Einkommensstabilisierungsmechanismus durch einen Contract for Difference (CfD).
Nach einer umfassenden Untersuchung, die im Dezember 2024 eingeleitet wurde, forderte die Kommission von Polen wesentliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass die Beihilfe den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Als Antwort wurde die Dauer der Unterstützung durch den Preis von 60 auf 40 Jahre verkürzt. Außerdem wurde ein Kontrollmechanismus eingeführt, um eine Überkompensation zu verhindern; jeglicher Gewinn, der die Marktverzinsung übersteigt, wird an den Staat zurückgezahlt.
Um den Binnenmarkt für Energie zu schützen, hat sich Polen verpflichtet, dass mindestens 70% der jährlichen Produktion des Kraftwerks an der offenen Energiebörse verkauft werden (einschließlich der Märkte für den nächsten Tag und der Terminmärkte). Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese überarbeiteten Maßnahmen das Projekt mit den EU-Vorschriften in Einklang bringen und es Polen ermöglichen, seine Energiesicherheitsziele zu verfolgen, ohne erneuerbare Energien oder andere Betreiber ungerechtfertigt zu benachteiligen.
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