Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Altersverifikation für den Zugang zu pornografischen Websites verlangen können und die Übertragung bestimmter Informationen über Verkehrskontrollen in Navigationsanwendungen einschränken dürfen, jedoch nur, wenn sie die europäischen Regeln für Online-Dienste einhalten. Das Urteil zeigt, dass der Schutz von Minderjährigen und die öffentliche Sicherheit strenge Eingriffe rechtfertigen können, jedoch die Staaten den Plattformen, die in anderen Ländern der Europäischen Union ansässig sind, keine allgemeinen Verpflichtungen direkt auferlegen können.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Altersverifikation auf pornografischen Websites verlangen können, um Minderjährige zu schützen, und dass sie bestimmte Informationen, die über Navigationsanwendungen verbreitet werden, einschränken können, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Die Entscheidung gibt den Staaten keinen Blankoscheck: Die Maßnahmen müssen sich auf konkrete Dienste beziehen, verhältnismäßig sein und das europäische Verfahren einhalten, das die freie Zirkulation von Online-Diensten schützt.
Zusammenfassend
Die Mitgliedstaaten können die Altersverifikation auf pornografischen Websites verlangen, jedoch nicht durch eine allgemeine Verpflichtung, die direkt auf alle Anbieter angewendet wird, die in anderen Ländern der Europäischen Union ansässig sind.
Maßnahmen gegen eine bestimmte Website können erlaubt sein, wenn der Anbieter keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen ergriffen hat und der Staat das Verfahren der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr einhält.
Die Staaten können die Übertragung bestimmter Informationen über bestimmte Verkehrskontrollen in Navigationsanwendungen aus Gründen der Ordnung, Sicherheit oder öffentlichen Sicherheit verbieten.
Bevor sie gegen einen Anbieter aus einem anderen Mitgliedstaat vorgehen, müssen die Behörden in der Regel den Staat, in dem der Anbieter ansässig ist, um Intervention bitten und die Europäische Kommission benachrichtigen.
Der Gerichtshof klärt auch ein wichtiges Prinzip für Plattformen: Ein Betreiber, der durch einen Algorithmus entscheidet, wie die Informationen der Nutzer verbreitet werden, übt Kontrolle über diese aus und kann nicht automatisch als einfacher passiver Hosting-Anbieter behandelt werden.
Das Urteil basiert auf zwei französischen Streitigkeiten, die auf den ersten Blick sehr unterschiedlich erscheinen. Die erste betrifft den Zugang von Minderjährigen zu pornografischen Websites. Die zweite betrifft Navigations- oder Fahrassistenzanwendungen, die Warnungen an die Nutzer über bestimmte Verkehrskontrollen übermitteln können.
In beiden Fällen war das eigentliche Problem dasselbe: Kann ein Mitgliedstaat seine eigenen Regeln für einen Online-Dienst, der in einem anderen Land der Europäischen Union ansässig ist, durchsetzen? Die Antwort des Gerichtshofs ist ausgewogen. Ja, die Staaten können zum Schutz von Minderjährigen oder der öffentlichen Sicherheit eingreifen, müssen jedoch die europäischen Regeln einhalten, die für den einheitlichen digitalen Markt geschaffen wurden.
Der Fall der pornografischen Websites wurde von zwei in Tschechien ansässigen Unternehmen, WebGroup Czech Republic und NKL Associates, angestoßen. Sie haben den französischen Mechanismus angefochten, durch den die Behörde ARCOM technische Maßnahmen verlangen kann, damit Minderjährige keinen Zugang zu pornografischen Inhalten erhalten, indem sie einfach erklären, dass sie über 18 Jahre alt sind.
Der Gerichtshof sagt, dass der Schutz von Minderjährigen ein legitimes und sehr wichtiges Ziel ist. Pornografie fällt in die Kategorie von Inhalten, die strenge Zugangskontrollmaßnahmen rechtfertigen können, insbesondere im Lichte der Rechte des Kindes und der Menschenwürde, die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt sind.
Frankreich kann jedoch den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Anbietern keine allgemeine und abstrakte strafrechtliche Verpflichtung direkt auferlegen. Einfach ausgedrückt, kann ein Staat nicht zu allen pornografischen Websites in anderen Ländern der Union sagen: Befolgt direkt meine nationale Regel, ohne den europäischen Mechanismus zu durchlaufen.
Dieser Mechanismus basiert auf dem Herkunftslandprinzip. Im europäischen digitalen Markt wird ein Online-Dienst grundsätzlich von dem Mitgliedstaat reguliert, in dem der Anbieter ansässig ist. Andernfalls könnte dieselbe Plattform gleichzeitig verpflichtet sein, in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Regeln einzuhalten, was den digitalen Markt fragmentieren würde.
Der Gerichtshof blockiert jedoch nicht die Altersverifikation. Im Gegenteil, er sagt, dass ein Staat einen bestimmten Anbieter verpflichten kann, ein Altersverifikationssystem einzuführen, wenn dieser keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen ergriffen hat. Der Unterschied ist wichtig: Die Maßnahme muss individuell, gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, nicht eine allgemeine Regel, die direkt auf alle Dienste in anderen Mitgliedstaaten angewendet wird.
In der Regel muss der Staat, der eingreifen möchte, bevor er eine solche Maßnahme ergreift, den Staat, in dem der Anbieter ansässig ist, um Intervention bitten. Außerdem muss er die Europäische Kommission und den betreffenden Staat über seine Absicht informieren. Die Ausnahme ist die Dringlichkeit, aber auch dann muss die Benachrichtigung so schnell wie möglich erfolgen.
Der zweite Teil des Urteils betrifft Coyote System, ein Unternehmen, das Fahrassistenz- und Navigationsdienste durch Geolokalisierung anbietet. In Frankreich können die Behörden die vorübergehende Übertragung von Nachrichten an die Nutzer über bestimmte Verkehrskontrollen, beispielsweise Kontrollen im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen, schweren Straftaten, gesuchten Personen oder Bedrohungen der öffentlichen Ordnung, verbieten.
Der Gerichtshof akzeptiert, dass solche Einschränkungen gerechtfertigt sein können. Ein Staat kann legitime Gründe für die öffentliche Sicherheit haben, um die Verbreitung von Informationen zu verhindern, die es ermöglichen, sensiblen Kontrollen zu entkommen. Auch hier muss die Maßnahme jedoch die Bedingungen der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr einhalten und in einem begrenzten, verhältnismäßigen und überprüfbaren Rahmen angewendet werden.
Für den durchschnittlichen Leser sagt das Urteil etwas Einfaches: Die Europäische Union verbietet den Staaten nicht, Minderjährige zu schützen oder die öffentliche Sicherheit im digitalen Raum zu verteidigen. Sie verlangt jedoch, dass sie diese legitimen Ziele nicht in eine Möglichkeit umwandeln, einseitig nationale Regeln auf den gesamten europäischen Markt durchzusetzen.
Ein weiteres wichtiges Element der Entscheidung betrifft Algorithmen. Der Gerichtshof sagt, dass ein Online-Betreiber nicht automatisch behaupten kann, er sei nur ein passiver Vermittler, wenn er einen Algorithmus verwendet, um zu entscheiden, wie, wann und in welcher Reihenfolge die von den Nutzern bereitgestellten Informationen verbreitet werden.
Diese Klarstellung hat über den Fall Coyote hinaus Bedeutung. In der digitalen Wirtschaft beschränken sich viele Plattformen nicht darauf, Informationen zu speichern. Sie ordnen sie, priorisieren sie, verstecken sie, kombinieren sie oder entscheiden, wann sie die Nutzer erreichen. Der Gerichtshof zeigt, dass sich der rechtliche Status eines Betreibers ändern kann, wenn er die Verbreitung von Informationen durch einen Algorithmus kontrolliert.
Das passive Hosting-Regime, das die Haftung des Anbieters für die auf Anfrage der Nutzer gespeicherten Informationen begrenzen kann, ist Dienstleistungen vorbehalten, die eine neutrale, technische und passive Rolle haben. Wenn der Betreiber die Informationen im eigenen Interesse oder im Interesse seines Dienstes kontrolliert, kann er nicht automatisch denselben Schutz in Anspruch nehmen.
Das Urteil schließt die Rechtsstreitigkeiten in Frankreich nicht ab. Der Gerichtshof interpretiert das Recht der Union, und der Staatsrat in Frankreich muss diese Auslegung in den beiden Fällen anwenden. Das französische Gericht wird überprüfen, ob die angefochtenen Maßnahmen die vom Gerichtshof festgelegten Bedingungen einhalten, einschließlich der Individualität der Maßnahmen, der Verhältnismäßigkeit und der Benachrichtigungspflichten.
Die Entscheidung setzt eine relevante Linie für zukünftige digitale Streitigkeiten in der Union. Die Mitgliedstaaten können gegen reale Risiken intervenieren, müssen dies jedoch durch europäische Instrumente tun, nicht durch nationale Abkürzungen. Für die Plattformen ist die Botschaft ebenso klar: Algorithmische Kontrolle über Informationen kann mehr Verantwortung nach sich ziehen.
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