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138 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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  2. EU

Die EU bereitet einheitlichere Sanktionen für Banken, Unternehmen und Fachleute vor, die gegen die Anti-Geldwäsche-Regeln verstoßen.

2eu.brussels
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9 Juli 2026, 14:13
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EU
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Die Behörden der Europäischen Union werden eine gemeinsame Methode zur Ahndung von Verstößen gegen die Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsregeln haben. Die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche, AMLA, hat die endgültigen technischen Standards veröffentlicht, die festlegen, wie die Schwere eines Verstoßes bewertet werden muss, wie die Geldstrafen festgelegt werden und wann strengere administrative Maßnahmen ergriffen werden können.


Kurz gesagt


AMLA führt einen gemeinsamen Rahmen für die Durchsetzung von Sanktionen bei Verstößen gegen die AML/CFT-Regeln in der EU ein.


Verstöße werden anhand gemeinsamer Indikatoren bewertet, wie z.B. Dauer, Wiederholung, Auswirkungen, Verhalten der Entität und Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.


Die Schwere der Verstöße wird in vier Kategorien eingeteilt, von Kategorie eins bis Kategorie vier.


Verstöße der Kategorien drei und vier werden als schwerwiegend, wiederholt oder systematisch angesehen.


Die Standards gelten sowohl für den Finanzsektor als auch für den Nichtfinanzsektor, nach Annahme durch die Europäische Kommission.


Die neuen Standards sind wichtig für Banken, Finanzinstitute, Unternehmen, Fachleute und andere Entitäten, die unter die europäischen Anti-Geldwäsche-Regeln fallen. Derzeit kann derselbe Verstoß je nach Mitgliedstaat oder Aufsichtsbehörde unterschiedliche Antworten erhalten. AMLA sagt, dass die Standards darauf abzielen, dass derselbe Verstoß unter denselben Umständen zu demselben Typ von Durchsetzungsresultat in der gesamten Europäischen Union führt.


Der Abschlussbericht zeigt, dass die Aufsichtsbehörden drei Schritte befolgen werden. Zuerst werden sie die Schwere des Verstoßes anhand einer gemeinsamen Liste von Indikatoren bewerten. Dann werden sie den Verstoß in eine der vier Schwerekategorien einordnen. Im dritten Schritt werden sie die Höhe der Geldstrafe oder die geeignete administrative Maßnahme festlegen, unter Verwendung gemeinsamer Kriterien.


Die Indikatoren umfassen die Dauer des Verstoßes, die wiederholte Natur, das Verhalten der verantwortlichen Person oder Entität, die Auswirkungen auf die Entität, die Auswirkungen auf das Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, die Art des Verstoßes und das Vorhandensein struktureller Mängel in den internen Kontrollsystemen. Die Aufsichtsbehörden werden auch prüfen, ob der Verstoß kriminelle Aktivitäten erleichtert hat, ob er die finanzielle Stabilität, den Binnenmarkt oder die Integrität des Finanzsystems beeinträchtigt hat.


Die vier Kategorien sind nach Schwere geordnet. Kategorie eins umfasst Verstöße mit abwesendem oder geringem direkten Einfluss, von kurzer Dauer und nicht wiederholt. Kategorie zwei betrifft Fälle mit moderatem Einfluss. Kategorie drei umfasst schwerwiegendere Situationen, einschließlich wiederholter, systematischer oder erheblich wirkender Verstöße. Kategorie vier ist für Fälle mit sehr erheblichen Auswirkungen, strukturellen Mängeln, Verbindungen zu bedeutenden kriminellen Aktivitäten oder ernsthaften Auswirkungen auf den Markt und das Finanzsystem reserviert.


Ein Verstoß, der in Kategorie drei oder vier eingestuft wird, wird als schwerwiegend, wiederholt oder systematisch im Sinne der europäischen Anti-Geldwäsche-Richtlinie angesehen. Diese Einstufung ist wichtig, da sie strengere Sanktionen und schwerere administrative Maßnahmen rechtfertigen kann.


Bei der Festlegung von Geldstrafen werden die Behörden die Zusammenarbeit mit dem Aufseher, das Verhalten nach der Feststellung des Verstoßes, die Abhilfemaßnahmen, den Grad der Verantwortung, die Absichtlichkeit der Tat, den erzielten Nutzen, die verursachten Verluste und die Vorgeschichte von Verstößen berücksichtigen. Geldstrafen können reduziert werden, wenn die Entität schnell und effektiv kooperiert oder echte Maßnahmen zur Beendigung des Verstoßes und zur Verhinderung seiner Wiederholung ergreift.


Die Höhe der Sanktion kann steigen, wenn die Person oder Entität nicht kooperiert, den Verstoß verbirgt, den Aufseher irreführt, keine Abhilfemaßnahmen ergreift, einen finanziellen oder wettbewerblichen Vorteil erzielt oder ähnliche Verstöße hatte.


Die Standards enthalten auch Regeln für natürliche Personen, die nicht selbst verpflichtete Entitäten sind, aber Führungs- oder Aufsichtsrollen haben. In diesen Fällen werden die Behörden die tatsächliche Rolle der Person, ihre Aufgaben und den Grad der Beteiligung am Verstoß analysieren.


Für administrative Maßnahmen legt AMLA die Kriterien für die schwersten Eingriffe fest: Einschränkung der Tätigkeit, Aussetzung oder Entzug der Genehmigung und Änderung der Governance-Struktur. Diese Maßnahmen können insbesondere bei Verstößen der Kategorien drei oder vier in Betracht gezogen werden, wenn strukturelle Mängel, mangelnde Kooperation, das Verbergen des Verstoßes oder ineffektive interne Kontrollen vorliegen.


Der Bericht führt auch die Methodik für periodische Strafen ein, ein neues Instrument im europäischen AML/CFT-Rahmen. Diese Strafen werden nicht als Sanktionen dargestellt, sondern als Maßnahmen, um eine Entität oder Person dazu zu bringen, eine bereits verhängte administrative Maßnahme einzuhalten. Sie können täglich, wöchentlich oder monatlich berechnet werden und werden nur für den Zeitraum der Nichteinhaltung erhoben.


Vor der Verhängung einer periodischen Strafe muss die Behörde der Person oder Entität eine Mitteilung der Feststellungen übermitteln und ihr das Recht auf Anhörung einräumen. Die Frist für schriftliche Stellungnahmen kann bis zu vier Wochen betragen. Die Entscheidung zur Verhängung der Strafe muss die rechtliche Grundlage, die Gründe und den Betrag, der zur Berechnung des endgültigen Betrags verwendet wird, angeben.


Die Einziehung der periodischen Strafen unterliegt einer Verjährungsfrist von fünf Jahren, die ab dem Tag nach der Benachrichtigung über die Entscheidung, die den endgültigen geschuldeten Betrag festlegt, berechnet wird. Ansonsten wird das Verwaltungsverfahren durch das nationale Recht des Mitgliedstaates geregelt, in dem die Strafe verhängt und eingezogen wird.


AMLA hat betont, dass die neuen Standards verhältnismäßig und sowohl im Finanz- als auch im Nichtfinanzsektor angewendet werden müssen. In der am 9. März 2026 abgeschlossenen öffentlichen Konsultation erhielt die Behörde 91 Antworten, von denen 88 gültig und veröffentlicht wurden. Etwa 70 % der Befragten repräsentierten den Nichtfinanzsektor.


Die Reaktionen aus der Konsultation unterstützten das Ziel eines harmonisierten europäischen Regimes, warfen jedoch Fragen zur verhältnismäßigen Anwendung auf Anwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, KMUs und Einzelpraktiker auf. Einige Organisationen warnten, dass Begriffe, die im Finanzsektor verwendet werden, nicht immer zu Berufen und kleinen Unternehmen im Nichtfinanzsektor passen. AMLA sagt, dass sie Artikel und Erwägungen geändert hat, um die Anwendung der Standards in beiden Sektoren zu klären.


Die Standards werden der Europäischen Kommission zur Annahme übermittelt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird die delegierte Verordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Der Text sieht eine Anwendung ab dem 10. Juli 2027 vor, mit Ausnahme von Clubs und Agenturen im Fußball, für die die Anwendung am 10. Juli 2029 beginnen wird.


AMLA ist die neue europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die technischen Standards sind Teil des neuen AML/CFT-Rahmens der Europäischen Union und zielen darauf ab, die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Behandlung von Verstößen, Geldstrafen und administrativen Maßnahmen zu verringern.


https://2eu.brussels/ro/news/ue-pregateste-sanctiuni-mai-uniforme-pentru-bancile-companiile-si-profesionistii-care-incalca-regulile-anti-spalare-de-bani

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