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53 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
  1. Startseite
  2. EU

Die Europäische Union verstärkt die Strafvorschriften gegen Korruption in allen Mitgliedstaaten.

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1 Juni 2026, 12:52
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EU
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Die neue europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption ist in Kraft getreten und legt einen kohärenteren Strafrahmen für alle Mitgliedstaaten fest. Die Regeln harmonisieren Straftaten wie Bestechung, Untreue, Einflussnahme, illegale Ausübung öffentlicher Funktionen, Behinderung der Justiz und durch Korruption bedingte Bereicherung, und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen.


Die neue europäische Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption ist in Kraft getreten, was den Zeitraum eröffnet, in dem die Mitgliedstaaten ihre Strafgesetze an einen gemeinsamen Rahmen zur Prävention, Untersuchung und Bestrafung von Korruptionsdelikten anpassen müssen.


Die Richtlinie legt harmonisierte Definitionen für mehrere Korruptionsdelikte fest, führt Mindeststrafen für natürliche Personen und Unternehmen ein und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Staatsanwälten und den Strafverfolgungsbehörden ausreichende Ermittlungsinstrumente zur Verfügung zu stellen.


Zusammenfassend Die neue Richtlinie harmonisiert die Definitionen mehrerer Korruptionsdelikte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Regeln decken Bestechung, Untreue, Einflussnahme, illegale Ausübung öffentlicher Funktionen, Behinderung der Justiz und durch Korruption bedingte Bereicherung ab. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Strafen für natürliche Personen und Unternehmen fest. Die Mitgliedstaaten müssen Verjährungsfristen sicherstellen, die eine effektive Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Korruptionsdelikten ermöglichen. Die Europäische Kommission bereitet auch eine EU-Antikorruptionsstrategie vor, für die die öffentliche Konsultation bis zum 6. Juli geöffnet ist. Die neuen Regeln versuchen, die Unterschiede zwischen den nationalen Strafgesetzen in einem Bereich zu verringern, in dem ein Mangel an Kohärenz grenzüberschreitende Ermittlungen, den Schutz öffentlicher Mittel und die Fähigkeit der Behörden, Straftaten in mehreren Jurisdiktionen zu verfolgen, beeinträchtigen kann.


Die Richtlinie betrifft sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor. Sie umfasst Straftaten wie aktive und passive Bestechung, Untreue, Einflussnahme, Missbrauch oder illegale Ausübung öffentlicher Funktionen, Behinderung der Justiz, Verschleierung von Korruptionsdelikten und durch solche Straftaten bedingte Bereicherung.


Für natürliche Personen müssen die Mitgliedstaaten effektive, verhältnismäßige und abschreckende Strafen vorsehen. Für Unternehmen führt die Richtlinie gemeinsame Anforderungen an die Haftung und Strafen ein, sodass juristische Personen bestraft werden können, wenn Korruptionsdelikte zu ihrem Nutzen begangen werden.


Der Rat der Europäischen Union stellte bei der Annahme des Gesetzes klar, dass verurteilte Personen mit maximalen Strafen von drei bis fünf Jahren Gefängnis rechnen müssen, je nach Straftat. Unternehmen können mit Geldstrafen von 3 % bis 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes oder mit Beträgen zwischen 24 Millionen und 40 Millionen Euro bestraft werden, je nach Art der Straftat.


Die Richtlinie führt auch Regeln zu Verjährungsfristen ein, um den Behörden ausreichend Zeit zu geben, Korruptionsdelikte zu untersuchen und vor Gericht zu bringen. Dieser Teil des Gesetzes ist wichtig für komplexe Ermittlungen, in denen finanzielle Ströme, Vermittler, Interessenkonflikte und die Zusammenarbeit zwischen Staaten die Dauer der Ermittlungen verlängern können.


Die Mitgliedstaaten müssen den Behörden geeignete Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellen. Die Richtlinie fordert auch eine Stärkung der Prävention, einschließlich nationaler Antikorruptionsstrategien, spezialisierter Stellen und Maßnahmen zur öffentlichen Sensibilisierung.


Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte, dass "Korruption unsere Demokratien und die Sicherheit unserer Gesellschaften untergräbt". Sie erklärte, dass die neuen Regeln Teil des Engagements der Kommission für den Rechtsstaat sind und dass, zusammen mit der zukünftigen EU-Antikorruptionsstrategie, "eine klare Botschaft übermittelt wird: Diese Kommission wird entschlossene Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die das öffentliche Vertrauen verraten".


Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, sagte, dass "Korruption kein Verbrechen ohne Opfer ist". Er erklärte, dass sie öffentliche Ressourcen abzieht, den fairen Wettbewerb verzerrt und das Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen untergräbt.


"Mit diesen neuen Regeln stärken wir unsere Fähigkeit, Korruption zu verhindern, die Verantwortlichen effektiver zu verfolgen und einen kohärenteren Ansatz in der gesamten EU zu gewährleisten", sagte McGrath. Seiner Meinung nach ist das Ziel, die Integrität der Demokratien zu schützen und sicherzustellen, dass die öffentliche Macht im öffentlichen Interesse ausgeübt wird.


Das Inkrafttreten der Richtlinie bedeutet nicht, dass alle Regeln automatisch im nationalen Strafrecht anwendbar werden. Die Mitgliedstaaten haben in der Regel 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Für die Bestimmungen zu Risikoabschätzungen und nationalen Antikorruptionsstrategien beträgt die Frist 36 Monate.


Die neue Richtlinie ersetzt zwei ältere EU-Instrumente: den Rahmen von 2003 zur Korruption im privaten Sektor und das Abkommen von 1997 über Korruption, die Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten betreffen. Die Aktualisierung war notwendig, um moderne Formen der Korruption besser abzudecken und die Fragmentierung der Anwendung der Regeln zu verringern.


Für Unternehmen kann die Änderung direkte Auswirkungen auf Compliance-Programme, interne Kontrollen, Due-Diligence-Verfahren und Risikomanagement in Beschaffungen, öffentlichen Aufträgen, Beziehungen zu Vermittlern und grenzüberschreitenden Operationen haben. Für die Behörden bietet die Richtlinie eine gemeinsame Grundlage für die strafrechtliche Zusammenarbeit und die Verfolgung von Straftaten, die die Grenzen eines einzelnen Mitgliedstaates überschreiten.


Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen Antikorruptionsagenda. Die Kommission bereitet eine EU-Antikorruptionsstrategie vor, für die die öffentliche Konsultation und die Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen bis zum 6. Juli geöffnet sind. Die Strategie soll den Strafrahmen durch einen umfassenderen Ansatz zur Prävention, Integrität, Transparenz und institutionellen Zusammenarbeit ergänzen.


Korruption wird von der Kommission als ein Problem des Rechtsstaats, der Sicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit und des Schutzes öffentlicher Gelder behandelt. In dem legislativen Vorschlag von 2023 würde die Kommission darlegen, dass das Phänomen die demokratischen Institutionen beeinträchtigt, die Effizienz öffentlicher Ausgaben verringert, Unsicherheit für das Geschäftsumfeld schafft und organisierte Kriminalität oder feindliche Eingriffe erleichtern kann. In den politischen Leitlinien für den Zeitraum 2024-2029 wird der Kampf gegen Korruption in Verbindung mit dem Rechtsstaat, dem Schutz der finanziellen Interessen der EU und der Fähigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft, schwerwiegende grenzüberschreitende Fälle zu behandeln, die die Mittel der Union betreffen, erwähnt.




https://2eu.brussels/ro/stiri/uniunea-europeana-intareste-regulile-penale-impotriva-coruptiei-in-toate-statele-membre

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