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58 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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  2. EU

Der EuGH sagt, dass die Opfer von Verkehrsunfällen ihre Ansprüche an Firmen verkaufen können, die dann die Versicherer verklagen.

2eu.brussels
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29 Juni 2026, 17:36
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EU
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Personen, die nach einem Autounfall entschädigt wurden, können ihr Recht, vor Gericht eine Differenz an Entschädigung von den Versicherern zu fordern, an spezialisierte Firmen übertragen, wenn dies die nationale Gesetzgebung erlaubt, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Die Entscheidung betrifft einen Fall aus Polen, in dem mehrere Personen, deren Autos beschädigt wurden, der Meinung waren, dass die von den Versicherern erhaltenen Beträge nicht den gesamten materiellen Schaden abdeckten.


Kurz gesagt


Der EuGH entschied, dass die europäische Richtlinie über die obligatorische Kfz-Versicherung die Abtretung einer Entschädigungsforderung an ein spezialisiertes Unternehmen nicht verbietet.


Der Fall stammt aus Polen, wo Personen, die nach Autounfällen entschädigt wurden, ihr Recht an Fachleute verkauft haben, um die Differenz an Entschädigung von den Versicherern zu fordern.


Das Gericht sagt, dass das Unternehmen, das die Forderung kauft, nicht als "geschädigte Person" im Sinne der europäischen Richtlinie gilt.


Die Richtlinie schützt die Opfer von Verkehrsunfällen und ihr Recht auf direkte Klage gegen den Versicherer, regelt jedoch nicht die Abtretung von Forderungen.


Die nationalen Gerichte bleiben diejenigen, die das nationale Recht bezüglich der Gültigkeit von Abtretungsverträgen und das Recht des kaufenden Unternehmens, vor Gericht zu gehen, anwenden.


Der Fall entstand aus mehreren Verkehrsunfällen in Polen. Die Eigentümer beschädigter Fahrzeuge erhielten Entschädigungen von den Versicherern der für die Unfälle verantwortlichen Personen, waren jedoch der Meinung, dass die Beträge im Vergleich zum tatsächlichen Wert des materiellen Schadens zu gering waren.


Diese schlossen Abtretungsverträge mit spezialisierten Firmen ab, die sich auf den Kauf und die Eintreibung von Forderungen spezialisiert haben. Durch diese Verträge übernahmen die Firmen das Recht, von den Versicherern die Differenz zwischen der bereits gezahlten Entschädigung und dem geschätzten Wert der vollständigen Reparatur oder des vollständigen Schadens zu fordern. Im Gegenzug erhielten die geschädigten Personen eine Zahlung von den Firmen, die die Forderung gekauft hatten.


Die Firmen klagten dann die Versicherer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Versicherer bestritten diese Klagen und behaupteten, dass die ursprünglich gezahlten Entschädigungen den Schaden vollständig abdeckten. Sie stellten auch das Recht der Firmen in Frage, vor Gericht zu gehen, und verwiesen unter anderem auf die Diskrepanz zwischen den Beträgen, die den geschädigten Personen für die Abtretung gezahlt wurden, und den Beträgen, die später von den Versicherern gefordert wurden.


Das polnische Gericht in Gdynia bat den Gerichtshof um Klarstellung, ob die Richtlinie 2009/103 über die Kfz-Haftpflichtversicherung einem solchen Forderungsübergang entgegensteht. Die Frage war wichtig, da die europäische Richtlinie den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen verfolgt und die Existenz einer obligatorischen Versicherung für die Kfz-Haftpflicht garantiert.


Der Gerichtshof antwortete, dass das Recht der Europäischen Union diese Art der Abtretung nicht verbietet. Die Richtlinie über die obligatorische Kfz-Versicherung regelt nicht die Übertragung von Entschädigungsforderungen an Dritte und auch nicht die prozessuale Qualität derjenigen, die diese Forderungen kaufen, um die Zahlung vor den nationalen Gerichten zu fordern.


Die Richter machten einen Unterschied zwischen der Person, die den Schaden erlitten hat, und dem Unternehmen, das die Forderung kauft. Das Unfallopfer ist die Person, die Anspruch auf Entschädigung für den Verlust oder die Verletzung hat, die durch das Fahrzeug verursacht wurde. Das Unternehmen, das die Forderung kauft, erwirbt jedoch das Recht, Geld nicht direkt aus dem Unfall, sondern aus einem Abtretungsvertrag zu fordern, der mit der geschädigten Person abgeschlossen wurde.


Aus diesem Grund sagt das Gericht, dass ein Fachmann, der eine Entschädigungsforderung gekauft hat, nicht als "geschädigte Person" im Sinne der Richtlinie 2009/103 betrachtet werden kann. Seine Rechte ergeben sich nicht aus den für den Unfall geltenden zivilrechtlichen Normen, sondern aus dem Vertrag, durch den das Opfer ihm die Forderung übertragen hat.


Diese Schlussfolgerung hat Auswirkungen auf das Recht auf direkte Klage, das in der Richtlinie vorgesehen ist. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den geschädigten Personen das Recht zu garantieren, direkt gegen den Versicherer der für den Unfall verantwortlichen Person zu klagen. Das Gericht sagt jedoch, dass diese Bestimmung sich auf die Unfallopfer bezieht, nicht auf die Firmen, die später deren Forderungen kaufen.


Das Urteil hebt nicht die Klagen der Inkassofirmen auf. Das Gericht sagt, dass, da die Richtlinie die Abtretung von Forderungen nicht regelt, die Mitgliedstaaten nationale Regeln haben können, die die Übertragung dieser Rechte und die Möglichkeit, dass das kaufende Unternehmen den Versicherer in eigenem Namen verklagt, erlauben.


Im polnischen Fall hatte das nationale Gericht festgestellt, dass nach polnischem Recht und nationaler Rechtsprechung die aus materiellen Schäden, die bei Verkehrsunfällen entstanden sind, resultierenden Forderungen nicht strikt persönlich sind und abgetreten werden können. Der Gerichtshof entscheidet nicht über die konkrete Gültigkeit der Verträge in den polnischen Streitigkeiten, sondern über die Auslegung des europäischen Rechts.


Die Richtlinie 2009/103 legt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten fest, sicherzustellen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung durch eine Versicherung abgedeckt ist. Sie verfolgt auch das Ziel, dass die Opfer von Verkehrsunfällen in der Europäischen Union eine vergleichbare Behandlung erhalten, unabhängig davon, wo der Unfall stattfindet. Der konkrete Betrag der Entschädigung und die Regeln der zivilrechtlichen Haftung bleiben größtenteils im nationalen Recht.


Das Gericht erinnert daran, dass die Richtlinie nicht alle Regeln zur zivilrechtlichen Haftung für Verkehrsunfälle harmonisiert. Die Mitgliedstaaten bleiben frei, festzulegen, welche Schäden entschädigt werden müssen, den Umfang des Rechts auf Entschädigung und die Personen, die Anspruch auf Entschädigung haben, innerhalb der Grenzen der von EU-Recht auferlegten Mindestanforderungen.


Für die geschädigten Personen bestätigt das Urteil, dass das europäische Recht nicht die Möglichkeit blockiert, eine verbleibende Forderung gegen den Versicherer an ein spezialisiertes Unternehmen zu verkaufen, wo das nationale Recht dies erlaubt. Eine solche Abtretung kann eine schnelle Zahlung für die geschädigte Person bringen, kann aber auch bedeuten, dass das Unternehmen die Forderung zu einem niedrigeren Preis kauft als den Betrag, den es später vor Gericht verlangen wird.


Für die Versicherer hält das Urteil die Möglichkeit aufrecht, die von den kaufenden Firmen vor den nationalen Gerichten geforderten Beträge anzufechten. Sie können behaupten, dass die ursprünglich gezahlte Entschädigung den Schaden abgedeckt hat, oder sie können nationale rechtliche Gründe bezüglich des Abtretungsvertrags anführen, wenn solche Gründe im anwendbaren Recht bestehen.



Für die auf die Eintreibung von Forderungen spezialisierten Firmen bestätigt die Entscheidung, dass die Richtlinie über die obligatorische Kfz-Versicherung sie nicht aus dem nationalen Mechanismus ausschließt, durch den sie Forderungen übernehmen und vor Gericht verwerten können. Ihr Klageanspruch ergibt sich nicht aus dem Status als Unfallopfer, sondern aus dem nationalen Recht, das die Abtretung erlaubt, und aus dem Vertrag, der mit der geschädigten Person abgeschlossen wurde.


Das Urteil des EuGH lässt den Fall in den Händen des polnischen Gerichts. Das nationale Gericht muss die Streitigkeiten gemäß der von dem Gericht gegebenen Auslegung entscheiden, und dieselbe Auslegung ist für andere nationale Gerichte, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, verbindlich.


Das Urteil wurde am 25. Juni 2026 in der Rechtssache C-277/25, Helpfind Funding und andere, verkündet. Der Fall betrifft die Auslegung der Richtlinie 2009/103 über die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Versicherungspflicht für Fahrzeuge. Die Anfrage wurde vom Sąd Rejonowy w Gdyni, einem polnischen Gericht, in Streitigkeiten zwischen Firmen, die Entschädigungsforderungen gekauft haben, und mehreren Versicherungsunternehmen gestellt.


https://2eu.brussels/ro/stiri/cjue-spune-ca-victimele-accidentelor-auto-isi-pot-vinde-creantele-catre-firme-care-dau-apoi-in-judecata-asiguratorii

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