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133 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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  2. EU

Die Europäische Kommission fordert die vollständige Anwendung der neuen Regeln zur Lohntransparenz in der Europäischen Union.

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8 Juni 2026, 17:28
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EU
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Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Lohngleichheit ist am 7. Juni abgelaufen, und die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit in national anwendbare Regeln umzuwandeln. In der Europäischen Union haben Frauen im Jahr 2024 im Durchschnitt 11,1 % weniger pro Stunde verdient als Männer, so Eurostat.


Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie zur Lohngleichheit vollständig anzuwenden, nachdem die Frist für die Umsetzung in nationales Recht am 7. Juni abgelaufen ist. Die Richtlinie zielt darauf ab, das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit zwischen Frauen und Männern in der Praxis durchzusetzen.


Die Daten von Eurostat zeigen, dass die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der Europäischen Union weiterhin sichtbar bleibt. Im Jahr 2024 lagen die brutto Stundenlöhne von Frauen im Durchschnitt um 11,1 % unter denen von Männern in der EU, und die Lücke betrug 11,4 % im Eurogebiet.


Zusammenfassend


Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Lohngleichheit in nationales Recht ist am 7. Juni abgelaufen.


Frauen in der Europäischen Union haben im Jahr 2024 im Durchschnitt 11,1 % weniger pro Stunde verdient als Männer.


Die Richtlinie führt Regeln ein, die es Arbeitnehmern ermöglichen, mehr Informationen über die Löhne zu erhalten, und verpflichtet Arbeitgeber, ihre Lohnstrukturen zu überprüfen.


Eurostat zeigt große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, von -0,8 % in Luxemburg bis 18,8 % in Estland.


Die Europäische Kommission hat über 3,8 Millionen Euro über das CERV-Programm für Maßnahmen zur Lohngleichheit in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.


Die Europäische Kommission erklärt, dass die EU-Verträge das Prinzip festschreiben, dass gleiche Arbeit gleich bezahlt werden muss, unabhängig davon, ob sie von einer Frau oder einem Mann verrichtet wird. Die Institution hat in diesem Zusammenhang betont, dass "Gleichheit nicht nur ein Wert ist. Sie ist auch eine wirtschaftliche Kraft", und argumentiert, dass Staaten, die Geschlechtergleichheit fördern, zu den wettbewerbsfähigsten gehören.


Laut der Kommission halten fast neun von zehn Europäern es für inakzeptabel, dass Frauen weniger als Männer für die gleiche Arbeit bezahlt werden. Die Lohnlücke besteht jedoch aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, einschließlich der Unterbewertung von Berufen, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, Geschlechterstereotypen, Bildungswegen, Einstellungsentscheidungen, Beförderungen und Lohnniveaus.


Die Richtlinie zur Lohngleichheit ist seit 2023 in Kraft und legt einen Rahmen für die Anwendung des Konzepts "gleichwertige Arbeit" fest. Die berücksichtigten Kriterien umfassen Fähigkeiten, Aufwand, Verantwortung und Arbeitsbedingungen, sodass Arbeitgeber überprüfen können, ob die Lohnunterschiede objektiv gerechtfertigt sind.


Die europäischen Regeln zielen auch darauf ab, die Position der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern zu stärken. Mehr Lohngleichheit kann helfen, Diskriminierung zu identifizieren, die Ansprüche auf gleiche Bezahlung zu unterstützen und Unternehmen zu verpflichten, ihre Vergütungspraktiken klarer zu erklären.


Eurostat stellt klar, dass der verwendete Indikator die unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke ist, die als Differenz zwischen den durchschnittlichen brutto Stundenlöhnen von Männern und Frauen berechnet wird, ausgedrückt als Prozentsatz der Löhne der Männer. Der Indikator bietet einen allgemeinen Überblick über die Lohnungleichheiten, isoliert jedoch nicht die Auswirkungen von Beruf, Bildung, Berufserfahrung, Art des Vertrags oder anderen individuellen und beruflichen Merkmalen.


Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind erheblich. Im Jahr 2024 verzeichnete Eurostat die höchste geschlechtsspezifische Lohnlücke in Estland mit 18,8 %, während Luxemburg der einzige Mitgliedstaat war, in dem der Indikator negativ war, mit -0,8 %, was bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt höhere brutto Stundenlöhne als Männer hatten, bevor Anpassungen für individuelle Merkmale und Arbeitsbedingungen vorgenommen wurden.


Die Daten zeigen auch Unterschiede zwischen den Sektoren. In den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen war die geschlechtsspezifische Lohnlücke in fast allen Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, höher als in der Marktwirtschaft, mit Ausnahme Spaniens, und in Ungarn erreichte sie 40,3 %.


Der private Sektor weist im Allgemeinen größere Unterschiede auf als der öffentliche Sektor. Eurostat stellt fest, dass dies mit der Existenz transparenter Gehaltstabellen in vielen öffentlichen Verwaltungen zusammenhängen kann, wo die Vergütungsregeln gleichmäßig für Frauen und Männer gelten.


Die Europäische Kommission erklärt, dass sie mit den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren bereits in der Vorbereitungsphase des Vorschlags zusammengearbeitet hat. Nach der Annahme der Richtlinie im Jahr 2023 hat die Institution über 3,8 Millionen Euro über das Programm Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte für Maßnahmen zur Lohngleichheit bereitgestellt und weitere 5 Millionen Euro über den Aufruf zur Förderung der Geschlechtergleichheit, der bis 2026 geöffnet ist.


Die Richtlinie (EU) 2023/970 zielt darauf ab, die Anwendung des Prinzips der gleichen Bezahlung für die gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit durch Standards für Lohngleichheit und Durchsetzungsmechanismen zu stärken. Die Mitgliedstaaten müssen diese Regeln in nationales Recht umsetzen, und die Umsetzung hängt von der Fähigkeit der Behörden, Unternehmen und Arbeitnehmer ab, die neuen Instrumente in den Rekrutierungs-, Vergütungs- und Berichtverfahren zu nutzen.


https://2eu.brussels/ro/news-articles/comisia-europeana-cere-aplicarea-deplina-a-noilor-reguli-privind-transparenta-salariala-in-uniunea-europeana

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