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75 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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  2. EU

Die Europäische Kommission bereitet die Umsetzung der digitalen Mehrwertsteuer in der EU ab 2026 vor.

2eu.brussels
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25 Mai 2026, 14:43
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EU
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Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm für 2026 zur Umsetzung der Mehrwertsteuerreform im digitalen Zeitalter, ViDA, veröffentlicht. Das Dokument legt die technischen und legislativen Schritte für die digitale Berichterstattung, die elektronische Rechnungsstellung, das einheitliche Mehrwertsteuerregister und die neuen Regeln für Plattformen im Bereich der kurzfristigen Vermietungen und des Straßenpersonenverkehrs fest. Die Reform wird schrittweise bis 2035 eingeführt.


Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm für 2026 zur Umsetzung der Mehrwertsteuerreform im digitalen Zeitalter, ViDA, veröffentlicht, einen der umfassendsten Digitalisierungsprozesse des europäischen Mehrwertsteuersystems. Das Dokument legt die geplanten Aktivitäten für 2026 und den Beginn des Jahres 2027 fest, nach der formellen Annahme des ViDA-Pakets im März 2025. Die Reform zielt darauf ab, die Mehrwertsteuer in der EU zu modernisieren, Betrug zu reduzieren und die Steuervorschriften an die Plattformwirtschaft anzupassen.


Kurz gesagt


Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm für 2026 zur Umsetzung von ViDA veröffentlicht.


Die Reform wird die digitale Berichterstattung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen einführen, basierend auf elektronischer Rechnungsstellung.


Ab 2028 werden Plattformen im Bereich der kurzfristigen Vermietungen und des Straßenpersonenverkehrs unter neue Mehrwertsteuervorschriften fallen.


Ab 2030 wird die elektronische Rechnungsstellung zur Standardmethode für die Rechnungsstellung im Rahmen der neuen digitalen Berichterstattungspflichten.


Bis 2035 müssen die Mitgliedstaaten, die nationale Systeme für die digitale Echtzeitberichterstattung haben, diese an das europäische System anpassen.


Das von der Kommission veröffentlichte Arbeitsprogramm aktualisiert die im September 2025 vorgestellte Umsetzungsstrategie. Es zeigt, wie im Jahr 2026 die Durchführungsakte, die IT-Systeme, die Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und die Gespräche mit der Wirtschaft vorbereitet werden.


Eine der zentralen Komponenten ist das System der digitalen Berichterstattungspflichten, Digital Reporting Requirements. Dieses wird die digitale Echtzeitberichterstattung für den grenzüberschreitenden Handel auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung einführen.


Die Kommission beabsichtigt, im dritten Quartal 2026 eine Durchführungsverordnung über die gemeinsame elektronische Nachricht zu verabschieden, durch die steuerpflichtige Personen Daten an die Mitgliedstaaten übermitteln werden. Ebenfalls im Jahr 2026 bereitet die Kommission die ersten Durchführungsakte für das zentrale VIES-System, die europäische Plattform für den Austausch von Mehrwertsteuerinformationen, vor.


Das Programm umfasst auch die Veröffentlichung des europäischen Standards für elektronische Rechnungsstellung im zweiten Quartal 2026. Die Architektur des zentralen VIES-Systems und seine funktionalen und technischen Spezifikationen sollen im vierten Quartal 2026 genehmigt werden.


Für die Mitgliedstaaten ist die Herausforderung technischer und administrativer Natur. Das Dokument der Kommission zeigt, dass 12 Mitgliedstaaten technische Unterstützung durch das Technische Unterstützungsinstrument zur Umsetzung von ViDA angefordert haben.


Die Kommission wird Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft durch Strukturen wie die Gruppe für die Zukunft der Mehrwertsteuer, den Ständigen Ausschuss für administrative Zusammenarbeit und die erweiterte Mehrwertsteuerexpertengruppe organisieren.


Eine zweite wichtige Komponente ist das einheitliche Mehrwertsteuerregister, Single VAT Registration. Dessen Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Mehrwertsteuerpflichten in mehreren Mitgliedstaaten einfacher verwalten können, ohne unnötige Mehrfachregistrierungen.


Ab dem 1. Januar 2027 wird das One Stop Shop-System erweitert, um B2C-Lieferungen aus dem Bereich der Elektromobilität einzuschließen. In dieser Phase werden auch gesetzliche Klarstellungen für die Nutzer des One Stop Shop und des Import One Stop Shop in Kraft treten.


Ab dem 1. Juli 2028 werden die wesentlichen Reformen des einheitlichen Mehrwertsteuerregisters beginnen, einschließlich der Anwendung des obligatorischen Reverse-Charge-Mechanismus für nicht ansässige Anbieter im Mitgliedstaat, in dem die Mehrwertsteuer fällig ist.


Das Arbeitsprogramm sieht auch Maßnahmen zur Sicherung des Import One Stop Shop-Systems vor, damit die IOSS-Nummern nicht missbräuchlich verwendet werden.


Die Plattformwirtschaft ist die dritte Säule der Reform. Ab dem 1. Juli 2028 müssen Plattformen in den Bereichen kurzfristige Vermietungen und Straßenpersonenverkehr die neuen Maßnahmen zur vermuteten Anbieterpflicht einhalten.


Dieses Regime kann dazu führen, dass die Plattform unter bestimmten Bedingungen als Anbieter für Mehrwertsteuerzwecke behandelt wird. Die Maßnahme zielt auf eine kohärentere Erhebung der Mehrwertsteuer in Sektoren ab, in denen die Tätigkeit digital vermittelt wird und kleine Anbieter oder nicht steuerpflichtige Personen involviert sein können.


Die Umsetzungsstrategie der Kommission zeigt, dass dieser Bereich Klarstellungen benötigt, damit die Mitgliedstaaten die Maßnahmen auf die gleiche Weise anwenden und die Plattformen keine unverhältnismäßigen administrativen Belastungen tragen.


Der letzte große Schritt ist für 2035 vorgesehen. Bis zum 1. Januar 2035 müssen die Mitgliedstaaten, die bereits nationale Verpflichtungen zur digitalen Echtzeitberichterstattung haben, ihre Systeme an das europäische Modell der grenzüberschreitenden Berichterstattung anpassen.


Für Unternehmen bedeutet der Zeitplan von ViDA einen schrittweisen Wandel in der Art und Weise, wie Rechnungen ausgestellt, Transaktionen berichtet und Mehrwertsteuerpflichten in mehreren Mitgliedstaaten verwaltet werden.


Für die Steuerverwaltungen bedeutet die Reform die Entwicklung interoperabler Systeme und einen schnelleren Datenaustausch, um Mehrwertsteuerbetrug, einschließlich Karussellbetrug, zu reduzieren.


ViDA besteht aus drei Hauptkomponenten: digitale Berichterstattungspflichten, Regeln für die Plattformwirtschaft und das einheitliche Mehrwertsteuerregister. Laut der Umsetzungsstrategie wird das Paket voraussichtlich netto geschätzte Vorteile zwischen 172 und 214 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren bringen, einschließlich Einsparungen von 51 Milliarden Euro für Unternehmen.


https://2eu.brussels/ro/stiri/comisia-europeana-pregateste-implementarea-tva-digitala-in-ue-din-2026

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