Online-Plattformen, die in der Europäischen Union tätig sind, müssen ihren Nutzern gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) kostenlose und leicht zugängliche interne Systeme zur Anfechtung von Entscheidungen über die Inhaltsmoderation anbieten. ANCOM stellte klar, dass diese Verpflichtung gilt, wenn Inhalte gelöscht, die Sichtbarkeit von Beiträgen eingeschränkt oder Konten gesperrt beziehungsweise geschlossen werden.
Nutzer können zunächst direkt auf der Plattform elektronisch Beschwerde einlegen. Ist die Antwort nicht zufriedenstellend, können sie sich an eine unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten wenden oder vor Gericht ziehen.
Die außergerichtlichen Stellen müssen innerhalb von höchstens 90 Kalendertagen eine Entscheidung treffen. In komplexen Fällen kann die Frist auf 180 Tage verlängert werden. Die Entscheidungen sind nicht bindend; Plattformen und Nutzer müssen jedoch nach Treu und Glauben kooperieren.
In Rumänien gibt es derzeit keine zertifizierte Stelle für solche Streitigkeiten. Rumänen können sich je nach Arbeitssprache und Fachgebiet an Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten wenden.
ANCOM überwacht die Anwendung des DSA, zertifiziert auf Antrag entsprechende Stellen und kann eingeschaltet werden, wenn Plattformen keine klaren Informationen über diese Verfahren bereitstellen.
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