Österreich hat die Europäische Kommission über ein Gesetzesvorhaben informiert, das ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen würde. Die europäische Exekutive hat maximal drei Monate Zeit, um zu prüfen, ob die Maßnahme mit dem Digital Services Act und den auf EU-Ebene festgelegten Kompetenzen übereinstimmt.
Die Europäische Kommission hat mit der Analyse eines österreichischen Gesetzesvorhabens begonnen, das den Zugang von Kindern unter 14 Jahren zu sozialen Netzwerken einschränken würde. Österreich hat den Text offiziell notifiziert, und die Kommission hat maximal drei Monate Zeit, um zu überprüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Digital Services Act und dem europäischen Überwachungssystem für Plattformen kompatibel sind.
Die Analyse legt nicht im Voraus fest, ob das Projekt gegen das EU-Recht verstößt. Am Ende des Prüfzeitraums kann die Kommission Anmerkungen oder eine detaillierte Stellungnahme abgeben und Änderungen verlangen, wenn sie eine Überschneidung mit bereits auf europäischer Ebene harmonisierten Regeln feststellt.
Kurz gesagt
1. Österreich hat der Kommission das Gesetzesvorhaben übermittelt, das ein Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen würde.
2. Die Kommission hat maximal drei Monate Zeit, um den Text und dessen Beziehung zum Digital Services Act zu prüfen.
3. Die Analyse wird prüfen, ob Österreich nationale Verpflichtungen einführt, die mit den geltenden europäischen Normen für Plattformen überschneiden.
4. Die Notifizierung bedeutet nicht, dass das Projekt von der Kommission genehmigt wurde oder dass es als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen wird.
5. Die Kommission arbeitet separat an einem europäischen Ansatz zum Schutz von Kindern auf sozialen Plattformen, hat jedoch noch keine rechtliche Form oder ein genaues Datum für die Initiative bekannt gegeben.
Die Kommission hat den Eingang der Notifizierung bestätigt und erklärt, dass sie das Projekt im Hinblick auf den Digital Services Act bewerten wird. Die europäische Verordnung legt Verpflichtungen für Plattformen fest, einschließlich Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen, zur Bewertung systemischer Risiken und zu Regeln für Werbung und die Gestaltung kinderfreundlicher Dienste.
Ein Element der Analyse wird die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den österreichischen Behörden und dem europäischen Durchsetzungssystem des DSA sein. Die größten Plattformen werden direkt von der Kommission hinsichtlich ihrer zusätzlichen Verpflichtungen überwacht, während die nationalen Behörden innerhalb der durch die Verordnung festgelegten Grenzen zuständig sind.
Die Kommission strebt an, die Entstehung nationaler Systeme zu vermeiden, die den Plattformen Verpflichtungen auferlegen, die mit den auf europäischer Ebene harmonisierten Normen unvereinbar sind. Dies schließt nicht automatisch nationale Maßnahmen zum Schutz von Kindern aus, aber sie müssen die Bereiche respektieren, in denen die Mitgliedstaaten die Kompetenz zur Gesetzgebung behalten.
Die maximale Frist für die Analyse beträgt drei Monate. Die Kommission kann Österreich Anmerkungen oder eine detaillierte Stellungnahme zusenden, wenn sie der Meinung ist, dass das Projekt den Binnenmarkt oder die Anwendung des europäischen Rechts beeinträchtigen könnte.
Österreich kann aufgefordert werden, auf die Anmerkungen zu reagieren und den Text vor seiner Verabschiedung anzupassen. Das Vorhandensein des Verfahrens bedeutet jedoch nicht, dass das Ergebnis der Analyse bereits feststeht, und es bedeutet nicht, dass die Altersgrenze von 14 Jahren bereits als nicht konform angesehen wurde.
Die Kommission hat noch keine Bewertung der Angemessenheit der von Österreich gewählten Altersgrenze vorgelegt. Die Institution hat erklärt, dass sie das Projekt prüfen wird und keine Schlussfolgerungen vor Abschluss der Analyse vorwegnehmen wird.
Die österreichische Initiative erfolgt im Rahmen einer breiteren Debatte über die Altersverifikation und den Zugang von Kindern zu sozialen Plattformen. Mehrere europäische Staaten prüfen unterschiedliche Formen der Einschränkung oder Bedingung des Zugangs von Minderjährigen.
Die Kommission arbeitet separat an einem gemeinsamen Ansatz auf Unionsebene. Die Institution hat erklärt, dass sie plant, nach dem Sommer eine Initiative vorzulegen, ohne anzugeben, ob es sich um einen Gesetzesvorschlag, eine Empfehlung oder ein anderes Instrument handeln wird.
Die Kommission hat auch nicht das genaue Datum bestätigt, an dem sie die Initiative vorstellen wird. Die Ankündigung sollte nicht als Bestätigung eines europäischen Verbots für Kinder unter einem bestimmten Alter interpretiert werden, da der Inhalt und die Form der Maßnahme noch nicht öffentlich festgelegt wurden.
Bis zur Festlegung eines gemeinsamen Ansatzes müssen nationale Projekte im Hinblick auf die bestehende Gesetzgebung bewertet werden. Die Kommission erklärt, dass der Schutz von Kindern das zentrale Ziel ist, aber gleichzeitig die Fragmentierung der für Plattformen geltenden Regeln im Binnenmarkt vermieden werden soll.
Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz ihrer Privatsphäre, Sicherheit und Sicherheit einzuführen. Die Verordnung legt kein einheitliches Mindestalter für die Nutzung aller sozialen Netzwerke in der Europäischen Union fest.
Die Neuheit dieser Entwicklung ist die offizielle Notifizierung des österreichischen Projekts und die Eröffnung eines maximal dreimonatigen Prüfzeitraums. Die Kommission hat noch keine Schlussfolgerung zur Vereinbarkeit des Projekts mit dem EU-Recht gezogen.
Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz ihrer Privatsphäre, Sicherheit und Sicherheit einzuführen. Die Verordnung legt kein einheitliches Mindestalter für die Nutzung aller sozialen Netzwerke in der Europäischen Union fest.
Die Neuheit dieser Entwicklung ist die offizielle Notifizierung des österreichischen Projekts und die Eröffnung eines maximal dreimonatigen Prüfzeitraums. Die Kommission hat noch keine Schlussfolgerung zur Vereinbarkeit des Projekts mit dem EU-Recht gezogen.
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