Das neue Rentengesetz schlägt eine einfache Berechnungsformel vor, die das monatlich erzielte Bruttoeinkommen oder das monatlich versicherte Einkommen berücksichtigt, das die Grundlage für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags war. Sie wird auf dem durchschnittlichen Bruttoverdienst basieren, der als Grundlage für das staatliche Sozialversicherungsbudget des jeweiligen Jahres dient.
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