Der Prozess der Anwältin AUR Silvia Uscov, die die Ernennung der Verfassungsrichter Dacian Dragoș und Mihai Busuioc anfechtet, wurde vom Berufungsgericht Bukarest auf den 16. Januar verschoben. Uscov behauptet, dass die beiden nicht die Voraussetzung von 18 Jahren Berufserfahrung im juristischen Bereich gemäß der Verfassung erfüllen.
Obwohl der Anwalt von Dacian Dragoș die Verspätung der Klage geltend gemacht hat, hat das Gericht die Anträge auf Verschiebung, die von deren Anwälten und dem Vertreter der Präsidialverwaltung gestellt wurden, abgelehnt. Das Gericht erklärte, dass die kurzen Fristen für Verwaltungsstreitverfahren, auch während der Feiertage, gesetzlich vorgeschrieben und nicht willkürlich sind.
Am selben Tag wird das Verfassungsgericht auch die Anfrage zur Verfassungsmäßigkeit der Reform der Richterpensionen erörtern, was den Prozess besonders relevant macht.
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