Der Prozess, in dem Horațiu Potra und Călin Georgescu wegen Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung angeklagt sind, wurde am Berufungsgericht Bukarest zum zweiten Mal vertagt. Der nächste Termin wurde für den 28. September angesetzt, nachdem einer der Verteidiger der Angeklagten zusätzliche Zeit zur Prüfung der Akte und zur Vorbereitung der Verteidigung beantragt hatte.
Horațiu Potra erschien zur Gerichtsverhandlung und erklärte, dass er sich nicht für schuldig halte. Er sagte, er lasse die Justiz ihre Arbeit tun. Călin Georgescu, der im selben Verfahren angeklagt ist, war nicht anwesend.
Dem Antrag der Verteidigung wurde von den Richtern auf Grundlage der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stattgegeben. Diese erlaubt es Anwälten, zusätzliche Zeit für die Vorbereitung der Verteidigung zu beantragen. Das Verfahren befindet sich beim ersten Termin der Hauptverhandlung, nachdem der Oberste Kassations- und Justizgerichtshof vor etwa einem Monat entschieden hatte, dass diese beginnen kann.
Sollte beim Termin am 28. September ein weiterer ähnlicher Antrag gestellt werden, kann das Gericht ihn ablehnen und den Beginn der Hauptverhandlung in der Sache anordnen.
düz,Quellen
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