Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien und Slowenien wegen der fehlerhaften Umsetzung der EU-Vorschriften über die gerichtliche Hilfe für Verdächtige und Angeklagte eingeleitet und behauptet, dass Rumänien dieses Recht nur Personen gewährt, die offiziell angeklagt sind, nicht jedoch denjenigen, die nur den Status eines Verdächtigen haben.
Kurz gesagt
Die Kommission hat Rumänien und Slowenien Mahnschreiben im Verfahren über die gerichtliche Hilfe zugesandt.
Die betreffende Richtlinie ist die Richtlinie (EU) 2016/1919.
Die Kommission sagt, dass Rumänien und Slowenien gerichtliche Hilfe nur für formal angeklagte Personen anbieten, nicht für Verdächtige.
Für Slowenien weist Brüssel auch auf weitere zusätzliche Umsetzungsprobleme hin.
Die beiden Staaten haben zwei Monate Zeit, um zu antworten.
Die europäische Exekutive erklärt, dass das EU-Recht darauf abzielt, die Grundrechte von Verdächtigen und Angeklagten zu schützen, einschließlich der Personen, die auf der Grundlage eines europäischen Haftbefehls angefordert werden. Zu diesem Zweck legt die Richtlinie gemeinsame Mindeststandards fest, die als notwendig erachtet werden, damit gerichtliche Entscheidungen, die in einem Mitgliedstaat getroffen werden, von anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden können.
Nach der Bewertung der Kommission gewähren Rumänien und Slowenien gerichtliche Hilfe nur für Personen, die offiziell wegen einer Straftat angeklagt wurden, nicht für diejenigen, die nur verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Im Fall Rumäniens ist dies der Mangel, der ausdrücklich im Dokument der Kommission angegeben wird.
Für Slowenien erwähnt die Kommission zusätzliche Probleme. Laut ihrer Bewertung sieht die slowenische Gesetzgebung gerichtliche Hilfe nur auf Antrag vor, garantiert keine gerichtliche Hilfe in Fällen von Untersuchungshaft und erlaubt es, dass einige Entscheidungen in frühen Verfahrensphasen von der Polizei und nicht von einer zuständigen und unabhängigen Behörde, wie einem Gericht, getroffen werden.
Die Kommission hat beiden Staaten Mahnschreiben übermittelt, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu antworten und die festgestellten Mängel zu beheben.
Die Kommission beschreibt das Vertragsverletzungsverfahren als das formale Instrument, mit dem die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten verfolgt wird. Die vier Hauptarten von Fällen sind die Nichterhebung nationaler Maßnahmen, die Nichteinhaltung nationaler Gesetze mit den Richtlinien, die Verletzung von Verträgen, Verordnungen oder Entscheidungen der EU und die fehlerhafte Anwendung des Unionsrechts durch die nationalen Behörden.
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