Die Behörden in Deutschland, Tschechien, Estland, Italien und Polen haben im Rahmen einer Untersuchung eines mutmaßlichen Netzwerks, das Tonaufnahmen und Musik mit rechtsextremen, rassistischen und zu Hass aufrufenden Botschaften produzierte, vermarktete und verbreitete, Durchsuchungen durchgeführt. Gegen zwölf Verdächtige wird ermittelt, und Eurojust koordinierte die justizielle Zusammenarbeit in Echtzeit. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe war keine Festnahme erfolgt.
Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, Tschechien, Estland, Italien und Polen haben Durchsuchungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen in einem Verfahren gegen eine mutmaßliche Organisation durchgeführt, die an der Produktion, Vermarktung und Verbreitung von Musik und Tonaufnahmen mit rechtsextremem, rassistischem und zu Hass aufrufendem Inhalt beteiligt gewesen sein soll. Nach Angaben von Eurojust gelten 12 Personen als Verdächtige in der Untersuchung, und die Maßnahmen sollen zur Klärung der Verdachtsmomente beitragen. Zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Operation war keine Festnahme erfolgt.
Kurz zusammengefasst
1. Die Untersuchung betrifft 12 Verdächtige. Gegen vier wird wegen der mutmaßlichen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit der Produktion und Verbreitung extremistischer Musik ermittelt, gegen acht wegen mutmaßlicher Aufstachelung zum Hass.
2. Die deutschen Behörden vermuten, dass sich die Gruppe um das Jahr 2020 gebildet und eine organisierte Tätigkeit zur Produktion, zum Verkauf und zur Verbreitung von Tonaufnahmen mit extremistischen, rassistischen und entmenschlichenden Botschaften entwickelt hat.
3. Durchsuchungen und weitere Maßnahmen wurden in mehreren Regionen Deutschlands sowie im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Tschechien, Estland, Italien und Polen durchgeführt.
4. In Deutschland wurden auch Orte durchsucht, die mit zehn weiteren Personen in Verbindung standen, die zum Zeitpunkt der Operation nicht als Verdächtige galten. Die Untersuchung betrifft 12 Verdächtige, nicht 22.
5. Eurojust richtete ein Koordinierungszentrum für den Echtzeit-Informationsaustausch und die gleichzeitige Durchführung der Maßnahmen ein. Die eigentlichen Durchsuchungen wurden von den nationalen Behörden durchgeführt.
Die Untersuchung wird von Deutschland aus geführt, wo die Behörden das Bestehen einer etwa 2020 gebildeten, auf Dauer angelegten Verbindung vermuten. Nach den von Eurojust mitgeteilten Informationen bestand deren mutmaßlicher Zweck darin, eine extremistische, rassistische und entmenschlichende Ideologie durch die Produktion und Verbreitung von Audio- und Musikmaterial zu fördern, das zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrief. Dabei handelt es sich um im Rahmen der Untersuchung formulierte Verdachtsmomente und nicht um durch rechtskräftige Gerichtsentscheidungen festgestellte Tatsachen.
Die rechtliche Situation unterscheidet sich zwischen den 12 Personen. Gegen vier wird wegen der mutmaßlichen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit der Produktion und Verbreitung extremistischer Musikprodukte ermittelt. Gegen weitere acht Personen wird wegen mutmaßlicher Aufstachelung zum Hass ermittelt. Die Mitteilung von Eurojust kündigt weder eine endgültige Anklageerhebung noch eine Überweisung an ein Gericht oder eine Verurteilung einer der betroffenen Personen an.
Die Operation umfasste gleichzeitige Maßnahmen in mehreren deutschen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Behörden aus Tschechien, Estland, Italien und Polen beteiligten sich parallel an der Durchführung von Durchsuchungen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen.
Die geografische Formulierung erfordert Aufmerksamkeit. Die Mitteilung von Eurojust erwähnt in der Einleitung Durchsuchungen bei den 12 Verdächtigen in vier Ländern, während die detaillierte Beschreibung der Operation Deutschland und vier weitere beteiligte Staaten aufführt. Daher kann der Artikel mit Sicherheit sagen, dass die justiziellen Maßnahmen Behörden aus fünf Ländern einbezogen, ohne automatisch abzuleiten, in welchen Staaten sich die einzelnen der 12 Verdächtigen befanden.
In Deutschland überprüften die Ermittler zusätzlich Orte, die mit zehn weiteren Personen in Verbindung standen. Eurojust stellt ausdrücklich klar, dass diese zum Zeitpunkt der Operation nicht als Verdächtige galten. Die Durchsuchung einer Wohnung oder eines für eine Untersuchung relevanten Ortes verleiht der mit diesem Ort verbundenen Person nicht automatisch den Status eines Verdächtigen. Deshalb dürfen die zehn Personen nicht zu den 12 Beschuldigten hinzugezählt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Ausbleiben von Festnahmen. Eurojust erklärt, dass die Durchsuchungen der Klärung der Verdachtsgründe dienen und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe keine Festnahme erfolgt war. Die Operation kann daher nicht als endgültige Zerschlagung der Organisation oder als eine mit der Festnahme ihrer Mitglieder abgeschlossene Maßnahme beschrieben werden.
Die Rolle von Eurojust bestand in der justiziellen Koordinierung. Die Agentur richtete ein Koordinierungszentrum ein, das den beteiligten Behörden ermöglichte, in Echtzeit Informationen auszutauschen, den Verlauf der gleichzeitig durchgeführten Maßnahmen zu verfolgen und während der Operation auftretende Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit rasch zu bearbeiten. Die Durchsuchungsbeschlüsse und die übrigen Maßnahmen wurden von den zuständigen nationalen Behörden vollzogen.
In Deutschland waren die Staatsanwaltschaft Rostock und die Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. In Tschechien waren die Regionalstaatsanwaltschaft Prag und Strukturen der Kriminalpolizei beteiligt, in Estland die Generalstaatsanwaltschaft und die Grenzpolizei, in Italien die Staatsanwaltschaft Venedig und die Guardia di Finanza aus Padua. In Polen beteiligten sich die Regionalstaatsanwaltschaft Warschau und Strukturen der Hauptstadtpolizei.
Der grenzüberschreitende Charakter der Untersuchung hängt mit der mutmaßlichen Verbreitung der Materialien und den Aktivitäten der in mehreren Rechtsordnungen untersuchten Personen zusammen. In solchen Fällen können Beweismittel, Geräte, Transaktionen oder relevante Personen in verschiedenen Staaten lokalisiert sein, was eine Synchronisierung der Maßnahmen erfordert, damit eine Durchsuchung in einer Rechtsordnung die in einer anderen durchgeführten Maßnahmen nicht gefährdet.
Die Mitteilung stuft das Verfahren nicht als Operation gegen eine terroristische Organisation ein. Für die untersuchten Verdachtsmomente verwendet sie die Begriffe kriminelle Vereinigung, Rechtsextremismus und Aufstachelung zum Hass. Dieses Verfahren muss daher von anderen Eurojust-Operationen gegen Organisationen getrennt werden, die rechtlich als terroristisch eingestuft sind.
Die Unterscheidung ist wichtig, da gewalttätiger Extremismus, Hassrede, Propaganda und Terrorismus in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen können. Im nun bekannt gegebenen Fall bietet die öffentliche Kommunikation keine Grundlage dafür, die Vorwürfe über die von den beteiligten Behörden dargestellte rechtliche Einordnung hinaus auszuweiten.
Eurojust veröffentlicht weder die Namen der Verdächtigen noch die Bezeichnung der mutmaßlichen Organisation oder die Titel der untersuchten Audioaufnahmen. Die Mitteilung nennt auch weder die Menge der sichergestellten Materialien noch kündigt sie endgültige Beschlagnahmungen an. Diese Angaben könnten bekannt werden, sobald die nationalen Behörden die gewonnenen Beweismittel auswerten.
Die derzeitige Phase bleibt somit eine Ermittlungsphase. Die 12 Personen genießen die Unschuldsvermutung, und das Ergebnis der Durchsuchungen wird zeigen, ob die Verdachtsmomente durch ausreichende Beweise für weitere gerichtliche Schritte gestützt werden. Eurojust kündigt in dieser Phase weder Anklageschriften noch einen Zeitplan für mögliche Verfahren an.
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