Eurojust kündigt vorbeugende Maßnahmen gegen vier weitere Personen nach der Operation vom 22. Oktober gegen ein Netzwerk an, das der sexuellen Ausbeutung von Frauen in Deutschland verdächtigt wird. In der ersten Phase wurden fünf Personen in Untersuchungshaft genommen, während gegen zwei weitere die Aufsicht durch die Justiz angeordnet wurde.
Vier weitere Personen wurden in Rumänien im Rahmen der gemeinsamen Ermittlungen mit Deutschland gegen ein Netzwerk, das des Frauenhandels zur sexuellen Ausbeutung verdächtigt wird, vorbeugenden Maßnahmen unterstellt, teilte Eurojust am 6. November 2026 mit. Die Maßnahmen wurden nach der Operation vom 22. Oktober ergriffen, bei der sieben Verdächtige festgenommen und in den beiden Ländern 20 Durchsuchungen durchgeführt wurden. Die Agentur gibt nicht an, welche Art von Maßnahme gegen jede der vier später betroffenen Personen angeordnet wurde.
Kurz zusammengefasst
In der ersten Phase der Ermittlungen wurden fünf Personen für 30 Tage in Untersuchungshaft genommen, während gegen zwei weitere die Aufsicht durch die Justiz angeordnet wurde. Die später für vier weitere Personen angekündigten Maßnahmen erlauben nicht die Feststellung, dass insgesamt 11 Personen in Untersuchungshaft sind.
Die Gruppierung soll Frauen aus benachteiligten Verhältnissen in Rumänien angeworben haben, unter anderem durch das Vortäuschen romantischer Beziehungen, um sie in Deutschland sexuell auszubeuten. Auch mutmaßliche Geldwäschegeschäfte werden untersucht.
Am 22. Oktober wurden 16 Durchsuchungen in Argeș und Constanța sowie vier in Augsburg durchgeführt. Die Ermittlungen werden von einem gemeinsamen rumänisch-deutschen Team geführt, das von Eurojust unterstützt wird.
Vorbeugende Maßnahmen stellen keine Verurteilungen dar. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Auf die ursprüngliche Operation folgten unterschiedliche Maßnahmen gegen die sieben in Rumänien festgenommenen Personen. Nach Angaben der rumänischen Polizei ordnete das Gericht Argeș am 23. Oktober gegen fünf von ihnen für 30 Tage Untersuchungshaft an, während die Staatsanwälte gegen zwei weitere die Aufsicht durch die Justiz anordneten. Die Aktualisierung von Eurojust betrifft vier weitere Personen, ohne das genaue Datum, die Dauer oder die Art der jeweiligen Maßnahme anzugeben.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die in der Strafprozessordnung vorgesehenen vorbeugenden Maßnahmen sowohl die Untersuchungshaft als auch die Aufsicht durch die Justiz umfassen. Letztere beinhaltet die Verpflichtung, vor den Behörden zu erscheinen und über einen Wohnungswechsel zu informieren, und kann von weiteren Einschränkungen begleitet sein, ist jedoch nicht mit Haft gleichzusetzen.
Die Ermittler erklären, die Gruppierung sei 2024 gegründet und nach familiären Verbindungen organisiert worden. Die Mitglieder sollen Frauen aus benachteiligten Verhältnissen angeworben, nach Deutschland transportiert und zur Prostitution gezwungen haben, wobei sie sich die Einnahmen angeeignet hätten. Zwei Verdächtige sollen die sogenannte „Loverboy“-Methode angewandt haben: das Vortäuschen von Liebesbeziehungen, um die Opfer zur Ausreise ins Ausland zu bewegen.
Nach Angaben der rumänischen Polizei sollen die Mitglieder der Gruppierung Wohnungen in Deutschland gemietet, den Transport der Frauen organisiert und online Anzeigen zur Gewinnung von Kunden veröffentlicht haben. Die Opfer sollen regelmäßig zwischen verschiedenen Orten verlegt worden sein, um die Aufdeckung des Netzwerks zu erschweren.
Die Ermittlungen richten sich auch gegen drei Personen, die der Geldwäsche von Einnahmen aus der Ausbeutung verdächtigt werden. Sie sollen Geldbeträge über Transferdienste erhalten und deren Herkunft verschleiert haben, indem sie sie an andere Personen weiterleiteten oder für persönliche Zwecke verwendeten. Die Polizei erwähnt Verbindungen zu weiteren Verdächtigen, die acht Opfer zur Prostitution gezwungen haben sollen; diese Zahl bezieht sich auf diesen Teil der Ermittlungen und wird nicht als Gesamtzahl der Opfer des gesamten Verfahrens dargestellt.
An den Durchsuchungen in Rumänien nahmen deutsche Polizeibeamte und ein Vertreter von Europol teil, während sich rumänische Polizeibeamte den Teams in Augsburg anschlossen. An den Ermittlungen sind die Staatsanwälte der DIICOT Pitești und die rumänischen Strukturen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Polizei Schwaben-Nord in Deutschland beteiligt.
Die Behörden der beiden Länder haben mit Unterstützung von Eurojust ein gemeinsames Ermittlerteam gebildet. Dieses Instrument ermöglicht ihnen den direkten Austausch von Informationen und Beweismitteln, die Koordinierung der Einsätze und die Teilnahme an Tätigkeiten im Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates. Eurojust leistet rechtliche und praktische Unterstützung, während die Ermittlungen und die verfahrensrechtlichen Maßnahmen in der Verantwortung der nationalen Behörden bleiben.
Nach dem EU-Recht kann Menschenhandel Täuschung oder den Missbrauch einer schutzbedürftigen Lage umfassen, ohne dass notwendigerweise körperliche Gewalt angewendet wird. Die Zustimmung des Opfers zur Ausbeutung beseitigt die Straftat nicht, wenn solche Mittel eingesetzt werden. Die europäische Richtlinie sieht außerdem Unterstützung für mutmaßliche Opfer vor, darunter eine sichere Unterkunft, medizinische und psychologische Versorgung sowie Beratung. Die Feststellung der Tatsachen und der Verantwortlichkeit in diesem Verfahren obliegt den Justizbehörden; für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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