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vor 2 Stunden

Der Gerichtshof weist die von Estland für die Kandidatur bei den Europawahlen verlangte Garantie von 4.100 Euro zurück

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17 September 2026, 16:51
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Der Betrag für jeden Kandidaten und die Schwelle von 5 % der Stimmen für die Rückerstattung stellten eine übermäßige Belastung dar, mit Risiken für die Beteiligung kleiner Parteien und einkommensschwacher Personen. Das Gericht lässt verhältnismäßige Wahlgarantien zu, verlangt jedoch den Schutz des wirksamen Zugangs zur Kandidatur und des politischen Pluralismus.

Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am 17. September 2026, dass Estland Kandidaturen bei Europawahlen unter den im Verfahren geprüften Bedingungen nicht von einer Garantie in Höhe von fünf monatlichen Mindestlöhnen abhängig machen durfte, die nur ab 5 % der Stimmen zurückerstattet wurde. Der Betrag von 4.100 Euro pro Kandidat, der bei der Wahl 2024 angewandt wurde, und das Risiko seines Verlusts gingen über das hinaus, was zur Abschreckung unseriöser Kandidaturen erforderlich war, und konnten die Teilnahme einkommensschwacher Personen und Parteien erschweren.

Kurz gesagtDie in Estland bei der Europawahl 2024 verlangte Garantie betrug 4.100 Euro für einen Kandidaten und 36.900 Euro für eine Liste mit neun Kandidaten. Die Rückerstattung hing davon ab, mindestens 5 % der Stimmen zu erhalten.

Das Gericht hielt die Kombination aus Betrag und Rückerstattungsbedingungen für übermäßig. Es analysierte die Einkommen in Estland, die bei nationalen Wahlen fünfmal niedrigere Garantie und die Beschränkungen der Parteienfinanzierung.

Die sieben zunächst abgelehnten grünen Kandidaten wurden vorläufig registriert und konnten an der Wahl teilnehmen. Die Rechtssache blieb auch für die Rückforderung der gezahlten Garantie relevant, da die Partei die Schwelle von 5 % nicht erreichte.

Das Urteil verbietet nicht alle Wahlgarantien und legt keine einheitliche europäische Obergrenze fest. Das estnische Gericht muss die Auslegung des Gerichtshofs im nationalen Rechtsstreit anwenden.

Die Rechtssache ging auf die von der estnischen Grünen Partei Erakond Eestimaa Rohelised eingereichte Liste mit neun Kandidaten zurück. Für eine vollständige Liste belief sich die Garantie auf 36.900 Euro. Die Partei zahlte nur für zwei Kandidaturen, und die Wahlkommission verweigerte zunächst die Registrierung der übrigen sieben.

Die sieben konnten dennoch an der Wahl teilnehmen. Am 14. Mai 2024 ordnete der Oberste Gerichtshof Estlands ihre Eintragung als vorläufige Maßnahme an, und die Wahlkommission kam dieser Anordnung noch am selben Tag nach. Der Rechtsstreit wurde fortgesetzt, weil das nationale Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Regel prüfte und die Partei die für die Rückerstattung der bereits gezahlten Garantie erforderliche Schwelle von 5 % nicht erreicht hatte. Die Antwort des Gerichtshofs kann auch die Entscheidung über dieses Geld beeinflussen.

Die estnische Regierung machte geltend, dass die Garantie die Kandidaten dazu veranlasse, ihre Absichten und Chancen sorgfältiger zu bewerten. Ziel war nach ihrer Darstellung, unseriöse Kandidaturen und Stimmen zu verringern, die nicht zur Wahl eines Mitglieds des Europäischen Parlaments beitragen, um eine getreuere Repräsentation der Wählerschaft zu erreichen. Ein weiterer Zweck bestand darin, unnötige öffentliche Ausgaben für die Organisation der Wahl und die Berichterstattung über die Debatten in den öffentlichen Medien zu vermeiden.

Das Gericht akzeptierte, dass solche Ziele legitim sein können und dass eine finanzielle Garantie zu ihrer Erreichung beitragen kann. Die anfänglichen Kosten und das Risiko, das Geld zu verlieren, können Kandidaten dazu veranlassen, über ihre Motivation nachzudenken. Die Staaten bleiben dafür zuständig, die Regeln für Kandidaturen festzulegen, müssen jedoch das durch die Charta der Grundrechte garantierte Recht, gewählt zu werden, achten und die Beschränkungen im Verhältnis zum verfolgten Ziel halten.

Im Fall Estlands prüften die Richter die konkrete Belastung durch den Betrag. Die Garantie von 4.100 Euro pro Kandidat entsprach etwa 2,6 monatlichen Bruttomedianlöhnen, ausgehend von 1.578 Euro im vierten Quartal 2023. Die Zahlung musste vor der Registrierung geleistet werden, und nach der Wahl nicht zurückerlangte Beträge verblieben im Staatshaushalt.

Der Vergleich mit den nationalen Parlamentswahlen warf ein weiteres Problem auf. Dort betrug die Garantie pro Kandidat das Fünffache weniger, obwohl die Behörden dasselbe Ziel der Abschreckung unseriöser Kandidaturen verfolgten. Die Regierung erklärte den Unterschied mit der größeren Zahl von Kandidaten, die bei der nationalen Wahl im Verhältnis zu den verfügbaren Mandaten erforderlich sei. Das Gericht überließ es dem estnischen Gericht, diese Rechtfertigung zu überprüfen, und betonte, dass Unterschiede zwischen den Wahlsystemen sie tatsächlich stützen müssen.

Das finanzielle Risiko musste auch zusammen mit den Regeln für die Parteienfinanzierung bewertet werden. Für nationale Wahlen gab es eine staatliche Zuwendung für Parteien, die mindestens 2 % der Stimmen erhielten, während es für Europawahlen keinen entsprechenden Mechanismus gab. Zugleich durften Parteien Einnahmen nur aus gesetzlich erlaubten Quellen erzielen, etwa aus Mitgliedsbeiträgen, öffentlichen Zuwendungen, Spenden natürlicher Personen und Geschäften mit eigenen Vermögenswerten. Anonyme Spenden und Spenden juristischer Personen waren verboten, und Darlehen unterlagen Beschränkungen.

Unter diesen Bedingungen konnte die Zahlung der Garantie einen erheblichen Teil des Jahresbudgets einer Partei verschlingen, zusätzlich zu den Wahlkampfkosten. Die Schwelle von 5 % erhöhte das Risiko, das Geld auch bei einer Kandidatur zu verlieren, die wichtige, aber unzureichend vertretene politische Forderungen zum Ausdruck brachte. Das Gericht warnt, dass eine strenge Anforderung „das Entstehen neuer Parteien verhindern könnte“ und dem durch das Unionsrecht garantierten politischen Pluralismus zuwiderlaufen würde.

Die Richter legten auch eine Grenze für das Argument der Stimmen fest, die nicht in Mandate umgewandelt werden. Staaten dürfen solche Stimmen nicht allein aufgrund der Einschätzung bekämpfen, dass bestimmte politische Programme keine realistische Aussicht haben, ausreichende Unterstützung zu gewinnen. Das Fehlen wahlpolitischer Perspektiven erlaubt für sich genommen nicht, ein politisches Angebot vom Wettbewerb auszuschließen.

Die von Generalanwältin Tamara Ćapeta im November 2025 vorgelegten Schlussanträge kritisierten die Verwendung von Geld zur Überprüfung der Ernsthaftigkeit von Kandidaturen kategorischer und vertraten die Auffassung, dass ein solcher Filter nach Vermögen auswähle. Das Urteil übernimmt diese Argumentation nicht vollständig. Der Gerichtshof räumt ein, dass eine Garantie ein geeignetes Instrument sein kann, hält jedoch den Betrag und die Rückerstattungsbedingungen der geprüften estnischen Regelung für übermäßig.

Die Entscheidung beruht auf dem Recht, gewählt zu werden, und auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Das Gericht war nicht der Ansicht, dass die in diesem Fall verlangte Zahlung in den Schutzbereich des von dem estnischen Gericht gesondert geltend gemachten Eigentumsrechts fällt. Nach der Feststellung des übermäßigen Charakters des Mechanismus prüften die Richter nicht mehr gesondert, ob dieser durch weniger einschränkende Maßnahmen, etwa die im Laufe des Verfahrens erörterten Unterstützungsunterschriften, ersetzt werden konnte.die Rechtssache C-438/24, die Entscheidung beruht auf dem Recht, gewählt zu werden, und auf dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Das Gericht war nicht der Ansicht, dass die in diesem Fall verlangte Zahlung in den Schutzbereich des von dem estnischen Gericht gesondert geltend gemachten Eigentumsrechts fällt. Nach der Feststellung des übermäßigen Charakters des Mechanismus prüften die Richter nicht mehr gesondert, ob dieser durch weniger einschränkende Maßnahmen, etwa die im Laufe des Verfahrens erörterten Unterstützungsunterschriften, ersetzt werden konnte.

Der Oberste Gerichtshof Estlands muss den nationalen Rechtsstreit im Einklang mit der europäischen Auslegung entscheiden, einschließlich der Auswirkungen auf die gezahlte Garantie. Das Urteil legt keinen einheitlichen Höchstbetrag für alle Mitgliedstaaten fest und ordnet selbst keine Rückerstattung eines Betrags an die Partei an. Es verpflichtet die Behörden jedoch, die Höhe der Garantie und die Bedingungen, unter denen die Kandidaten ihr Geld zurückerhalten können, gemeinsam zu bewerten, damit der Zugang zu den Europawahlen praktisch ausgeübt werden kann.


https://2eu.brussels/ro/news/curtea-de-justitie-respinge-garantia-de-4100-de-euro-ceruta-in-estonia-pentru-candidatura-la-alegerile-europene

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