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vor 5 Stunden

4,41 Millionen Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, befanden sich Ende Juni unter vorübergehendem Schutz in der EU.

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12 August 2026, 13:42
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Die Zahl der Begünstigten ist in einem Monat um 24.380 gestiegen, wobei Deutschland, Polen und Tschechien fast 60 % des Gesamtanteils ausmachten. Gleichzeitig ist die Zahl der neuen Entscheidungen zur Gewährung vorübergehenden Schutzes im zweiten Quartal im Vergleich zu den ersten drei Monaten des Jahres um 16,2 % gesunken.


Am 30. Juni 2026 befanden sich etwa 4,41 Millionen Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die nach dem Beginn des russischen Aggressionskriegs aus der Ukraine geflohen waren, unter vorübergehendem Schutz in der Europäischen Union. Die Zahl stieg um 24.380 oder 0,6 % im Vergleich zum Ende des Monats Mai, und in 24 der 27 Mitgliedstaaten wurden Zuwächse verzeichnet.


Kurz gesagt


Am 30. Juni erhielten 4,41 Millionen Personen, die aus der Ukraine geflohen waren, vorübergehenden Schutz in der EU, 24.380 mehr als zum Ende des Monats Mai.


Deutschland beherbergte 1,286 Millionen Begünstigte, Polen 961.170 und Tschechien 390.810. Zusammen repräsentierten die drei Staaten fast 60 % des Gesamtanteils der EU.


Im Verhältnis zur Bevölkerung war die höchste Präsenz von Begünstigten in Tschechien mit 35,8 pro 1.000 Einwohnern, gefolgt von der Slowakei mit 27,2 und Zypern mit 26,8, im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 9,8.


Im zweiten Quartal 2026 haben die EU-Staaten 138.045 neue Entscheidungen zur Gewährung vorübergehenden Schutzes erlassen, was 16,2 % weniger ist als im ersten Quartal.


Fast ein Drittel der Begünstigten, die Ende Juni unter Schutz standen, waren Minderjährige, während erwachsene Frauen 43,4 % und erwachsene Männer 27 % ausmachten.


Deutschland bleibt das Land mit der höchsten Zahl an Personen, die nach der Flucht aus der Ukraine unter vorübergehendem Schutz stehen, mit 1.286.230 Begünstigten Ende Juni, was 29,2 % des Gesamtanteils der Union entspricht. Polen hatte 961.170 Begünstigte oder 21,8 % des Gesamtanteils, und Tschechien 390.810, was 8,9 % entspricht.


Die Verteilung zeigt jedoch ein anderes Bild, wenn die Zahl der Begünstigten im Verhältnis zur Bevölkerung jedes Staates betrachtet wird. Tschechien hatte den höchsten Anteil in der Union mit 35,8 Personen unter vorübergehendem Schutz pro 1.000 Einwohner, gefolgt von der Slowakei mit 27,2 und Zypern mit 26,8. Der Durchschnitt für die gesamte Union lag bei 9,8 Begünstigten pro 1.000 Einwohner.


Die Gesamtzahl setzte ihren Anstieg im Juni fort, aber die Entwicklung war zwischen den Staaten nicht einheitlich. Die größten absoluten Zuwächse wurden in Italien verzeichnet, wo die Zahl der Begünstigten um 4.115 stieg, in Tschechien um 3.835 und in Deutschland um 2.960. Polen verzeichnete hingegen einen Rückgang um 6.335 Personen, während die Rückgänge in Belgien und Irland viel geringer waren, mit 35 bzw. 15 Personen.


Monatliche Daten zur Zahl der Personen unter Schutz sollten nicht mit der Zahl der neuen Entscheidungen verwechselt werden, die im gleichen Zeitraum erlassen wurden. Im Juni haben die Mitgliedstaaten 42.820 neue Entscheidungen über vorübergehenden Schutz erlassen, 3.920 mehr als im Mai, obwohl die vierteljährliche Entwicklung einen Rückgang im Vergleich zum Jahresbeginn zeigt.


Im gesamten zweiten Quartal wurden 138.045 neue Entscheidungen erlassen, 26.760 weniger als im ersten Quartal, was einen Rückgang von 16,2 % darstellt. Die größten Rückgänge wurden in Deutschland mit 21.010 weniger Entscheidungen, Polen mit 11.325 weniger und Tschechien mit einem Rückgang von 1.200 verzeichnet. Im Gegensatz dazu verzeichnete die Slowakei 2.365 Entscheidungen mehr als im vorherigen Quartal, Bulgarien 2.215 und Griechenland 1.315.


Die Entwicklung zeigt, dass die Gesamtzahl der Personen unter Schutz sogar in einem Zeitraum steigen kann, in dem weniger neue Entscheidungen erlassen werden. Die Gesamtzahl am Ende eines Monats spiegelt die Personen wider, die zu diesem Zeitpunkt ihren Status behalten, während die Statistiken über Entscheidungen die neuen Gewährungen von Schutz in einem bestimmten Zeitraum messen.


Seit Beginn des Krieges haben die EU-Staaten vorübergehenden Schutz für insgesamt etwa 7,2 Millionen Personen gewährt, die aus der Ukraine geflohen sind. Polen hat 2,165 Millionen dieser Entscheidungen erlassen, Deutschland 1,638 Millionen und Tschechien etwa 773.000, wobei die drei Staaten zusammen 63,8 % aller in der Union seit März 2022 erlassenen Entscheidungen ausmachen.


Die Struktur der Bevölkerung, die derzeit unter Schutz steht, unterscheidet sich weiterhin erheblich von dem ursprünglichen Bild der Bewegungen in den ersten Monaten des Krieges. Ende Juni machten erwachsene Frauen 43,4 % des Gesamtanteils aus, Minderjährige 29,6 % und erwachsene Männer 27 %. Von den erwachsenen Frauen waren 53,8 % zwischen 35 und 64 Jahren alt.


Im Fluss der neuen Begünstigten gibt es auch Veränderungen von Monat zu Monat. Im Juni machten erwachsene Männer 36,7 % der Personen aus, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, was 2,6 Prozentpunkte weniger ist als im Mai, während der Anteil der erwachsenen Frauen bei 41,9 % blieb. Minderjährige machten 21,4 % der neuen Entscheidungen aus, was 2,7 Prozentpunkte mehr ist als im Vormonat.


Über 98,5 % der Personen, die Ende Juni unter vorübergehendem Schutz standen, waren ukrainische Staatsbürger. Unter den anderen Begünstigten waren 11.840 russische Staatsbürger, 4.715 nigerianische Staatsbürger und 4.375 aserbaidschanische Staatsbürger, die sich in der Ukraine befanden und nach dem Beginn des Krieges in die anspruchsberechtigten Kategorien für Schutz fielen.


Die Eurostat-Daten bieten auch ein klares Bild über unbegleitete Minderjährige. Aus den verfügbaren Informationen für die Mitgliedstaaten hatte Österreich seit März 2022 die meisten vorübergehenden Schutzstatute für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine erlassen, mit 3.770 Fällen, gefolgt von den Niederlanden mit 2.220 und Dänemark mit 2.045. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Minderjährigen, denen Schutz gewährt wurde, war der höchste Anteil unbegleiteter Minderjähriger in Kroatien mit 15,9 %.


Vergleiche zwischen den Staaten sollten mit Vorsicht angestellt werden, da die Art und Weise, wie Begünstigte erfasst und aus den Statistiken entfernt werden, unterschiedlich ist. Eurostat warnt, dass Streichverfahren erhebliche Rückgänge von Monat zu Monat verursachen können und einige Staaten nicht alle Kategorien in ihren monatlichen Statistiken einbeziehen. In Frankreich beispielsweise werden Minderjährige im Allgemeinen nicht in den Zahlen über vorübergehenden Schutz einbezogen, und die Daten für Spanien, Griechenland, Irland und Zypern können einige Personen umfassen, deren Status nicht mehr gültig war.


Der vorübergehende Schutz wurde im März 2022 für Personen aktiviert, die nach der russischen Invasion in der Ukraine vertrieben wurden, und bietet sofortigen Zugang zu Schutz, ohne dass jeder Begünstigte zunächst das reguläre Asylverfahren durchlaufen muss. Der Mechanismus ist für Situationen massiver Zuwanderung gedacht, in denen die nationalen Asylsysteme unter zu großem Druck stehen könnten.


Der Schutzzeitraum wurde bis zum 4. März 2027 verlängert. Ende Juni 2026 deckte der Mechanismus weiterhin über 4,4 Millionen Personen in der Europäischen Union ab, während die neuen Entscheidungen, die im zweiten Quartal erlassen wurden, im Vergleich zum Jahresbeginn zurückgingen.


Die Statistiken werden von Eurostat von den Innenministerien, Justizministerien und nationalen Einwanderungsbehörden bereitgestellt. Die monatlichen Daten zu den Begünstigten werden freiwillig gesammelt und können später überprüft werden, während die vierteljährliche Berichterstattung über neue Entscheidungen zum vorübergehenden Schutz obligatorisch ist.


https://2eu.brussels/ro/news/441-milioane-de-persoane-care-au-fugit-din-ucraina-se-aflau-sub-protectie-temporara-in-ue-la-sfarsitul-lunii-iunie

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