Die Kommission ist der Ansicht, dass die Reformen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, der Korruptionsbekämpfung und der Interessenkonflikte die Aufhebung der 2022 erlassenen Beschränkungen rechtfertigen. Der Vorschlag betrifft ausgesetzte Kohäsionsmittelbindungen und von Stiftungen öffentlichen Interesses verwaltete Universitäten; die Entscheidung obliegt dem Rat der EU.
Die Europäische Kommission schlägt vor, 4,2 Milliarden Euro aus den Kohäsionsfonds für Ungarn freizugeben und den Zugang zu Erasmus+ und Horizont Europa für von Stiftungen öffentlichen Interesses verwaltete Universitäten wiederherzustellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die von Budapest verabschiedeten Reformen die Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit behoben haben, die den EU-Haushalt gefährdeten. Die Aufhebung der Beschränkungen hängt jedoch von der Genehmigung durch den Rat der Europäischen Union ab.
Kurz gefasst
1. Die 4,2 Milliarden Euro sind ausgesetzte Kohäsionsmittelbindungen, deren Wiederherstellung die Kommission vorschlägt. Die Ankündigung stellt keine Zahlung dar, und die Aufhebung der Maßnahmen erfordert die Genehmigung des Rates der EU.
2. Studierende und Forschende der betroffenen, von Stiftungen öffentlichen Interesses verwalteten Universitäten würden wieder vollständigen Zugang zu Erasmus+ und Horizont Europa erhalten. Die Beschränkung betrifft die Finanzierung dieser Einrichtungen und stellt kein allgemeines Verbot für alle ungarischen Universitäten dar.
3. Die Kommission verweist auf die Stärkung der Integritätsbehörde, Vermögenserklärungen, die Transparenz des Beschaffungswesens und die Ausweitung der gerichtlichen Kontrolle. Ihre Bewertung umfasst die im September notifizierten Maßnahmen und deren Umsetzung.
4. Der Rat hat nach Angaben der Kommission ab der Vorlage des Vorschlags einen Monat Zeit für eine Entscheidung. Die Akte betrifft die beiden 2022 verabschiedeten Maßnahmen zum Schutz des Haushalts, ohne automatisch andere europäische Verfahren abzuschließen.
Der in Brüssel vorgelegte Vorschlag betrifft die beiden im Dezember 2022 verabschiedeten Schutzmaßnahmen. Die erste setzte 55 % der Haushaltsmittelbindungen für drei Kohäsionsprogramme für den Zeitraum 2021–2027 aus, die Umwelt und Energieeffizienz, Verkehr und territoriale Entwicklung abdecken. Die 4,2 Milliarden Euro würden als Mittelbindungen für die Finanzierung wieder verfügbar; die Ankündigung stellt keine Überweisung dieses Betrags an Ungarn dar.
Die zweite Maßnahme untersagte die Eingehung neuer rechtlicher Verpflichtungen mit den betroffenen Stiftungen öffentlichen Interesses und den von ihnen verwalteten Einrichtungen für Mittel, die von der Kommission direkt oder indirekt verwaltet werden. Daraus ergaben sich die Beschränkungen für die betreffenden Universitäten bei Erasmus+ und Horizont Europa. Wenn der Vorschlag genehmigt wird, könnten ihre Studierenden und Forschenden wieder vollständigen Zugang zu diesen Programmen erhalten. Das Verbot von 2022 betraf die in der Entscheidung definierte Kategorie von Einrichtungen, schloss jedoch nicht alle ungarischen Universitäten aus.
Die Änderung der Bewertung beruht nach Angaben der Kommission auf den von Ungarn am 9. September 2026 notifizierten Maßnahmen und deren Umsetzung. Die Integritätsbehörde erhielt stärkere Befugnisse und Zugang zu den für ihre Tätigkeit erforderlichen Daten, und Ungarn führte ein umfassendes System von Vermögenserklärungen ein. Die Kommission erwähnt außerdem die Verstärkung der Kontrollen über europäische Mittel sowie die Erhöhung der Transparenz des Beschaffungswesens und der öffentlichen Ausgaben.
Diese Maßnahmen gehen auf Probleme ein, die zur Aussetzung der Finanzierung geführt hatten. In der Bewertung von 2022 beschrieb der Rat Beschaffungsverfahren mit nur einem Bieter, die Konzentration von Aufträgen bei bestimmten Unternehmen und unzureichende Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte. Ein weiterer Mangel betraf die Möglichkeit, Entscheidungen, mutmaßliche Korruptionshandlungen nicht zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, vor Gericht anzufechten. Die Kommission erklärt nun, dass Ungarn die gerichtliche Kontrolle über die Entscheidungen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden ausgeweitet hat.
Im Fall der Stiftungen öffentlichen Interesses ist die Kommission der Ansicht, dass Transparenz und Schutz vor Interessenkonflikten im Hinblick auf deren Auflösung verbessert wurden. Die Mitteilung nennt keinen Zeitplan für die Auflösung. Der Vorschlag zur Aufhebung der Beschränkungen beruht auf der Bewertung der bereits verabschiedeten und umgesetzten Abhilfemaßnahmen, ohne die Auflösung als vollendete Tatsache darzustellen.
Die Kommission verweist zusätzlich auf den Beitritt Ungarns zur Europäischen Staatsanwaltschaft und die neuen Vorschriften über die wirtschaftlich Berechtigten und das öffentliche Beschaffungswesen. Nach Angaben der Europäischen Staatsanwaltschaft wurde Ungarn am 2. August 2026 Teilnehmerstaat. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit ist eine gesonderte Phase, die für den zwanzigsten Tag nach der Ernennung des europäischen Staatsanwalts für Ungarn vorgesehen ist.
Der Kommissar für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung, Piotr Serafin, führt die Änderung auf die Reformen der von Péter Magyar geführten Regierung zurück. „Die Kommission wird die EU-Mittel stets vor Korruption und missbräuchlicher Verwendung schützen. Diese Politik wird sich nicht ändern“, erklärte er in der Mitteilung. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Maßnahmen gemäß der Konditionalitätsverordnung nicht mehr erfüllt sind.
Die Bewertung betrifft den Schutz des Haushalts in dem 2022 eingeleiteten Verfahren und nicht den Abschluss aller europäischen Verfahren gegenüber Ungarn. Nach Angaben der Kommission hat der Rat ab der Vorlage des Vorschlags einen Monat Zeit, über die Aufhebung der Maßnahmen zu entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung bleiben die Freigabe der Mittel und die Wiederherstellung des Zugangs der Universitäten Vorschläge.
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