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vor 2 Stunden

Europäische Kommission: Personen ohne Aufenthaltsrecht, die illegal nach Ceuta eingereist sind, müssen zurückgeführt werden

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13 August 2026, 17:33
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Brüssel sagt, dass Spanien und Marokko zusammenarbeiten, um Personen zurückzuführen, die kein Recht haben zu bleiben und keinen Asyl beantragen, während Frontex und die EU-Asylagentur bereit sind, ihre Unterstützung zu verstärken. Eine technische Mission der Kommission befindet sich in Ceuta, um die Bedürfnisse zu bewerten, und Spanien erhält etwa eine Milliarde Euro aus den EU-Fonds für innere Angelegenheiten im Zeitraum 2021–2027.


Personen, die illegal in Ceuta eingereist sind, haben kein Recht, in der Europäischen Union zu bleiben und müssen gemäß den bestehenden Verfahren zurückgeführt werden, erklärte die Europäische Kommission, die sagt, dass Spanien und Marokko zusammenarbeiten, um die Situation zu bewältigen. Die europäische Exekutive hat eine technische Mission nach Ceuta geschickt, um die Bedürfnisse der spanischen Behörden direkt zu bewerten, während Frontex und die EU-Asylagentur bereit sind, ihre Aktivitäten zu verstärken. Brüssel stellt klar, dass die Regeln des Pakts über Migration und Asyl auch in der aktuellen Krise gelten.


Kurz gesagt


1. Die Kommission sagt, dass Personen ohne Aufenthaltsrecht, die keinen Asyl beantragen, gemäß den geltenden Verfahren zurückgeführt werden müssen.


2. Spanien und Marokko arbeiten bei Rückführungen zusammen, und die Kommission erklärt, dass ein großer Teil der betroffenen Personen bereits nach Marokko zurückgeführt wurde.


3. Eine technische Mission der Kommission befindet sich in Ceuta, um die Bedürfnisse direkt zu bewerten und mögliche zusätzliche Formen europäischer Unterstützung zu identifizieren.


4. Frontex und die EU-Asylagentur sind beteiligt oder bereit, ihre Unterstützung zu verstärken, während die Kommission tägliche Kontakte mit Spanien, Marokko und aktiven Organisationen vor Ort aufrechterhält.


5. Spanien erhält etwa eine Milliarde Euro aus den EU-Fonds für innere Angelegenheiten für den Zeitraum 2021–2027, und die Kommission sagt, dass ein Teil der Finanzierung bereits Ceuta zugewiesen wurde.


Die Europäische Kommission hat bekräftigt, dass der Status der Personen, die in Ceuta eingereist sind, individuell festgelegt werden muss, und dass diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht haben und keinen internationalen Schutz beantragen, gemäß den bestehenden Verfahren zurückgeführt werden müssen. Diese Klarstellung kam nach Fragen zur Situation von Personen anderer Nationalitäten als der marokkanischen und der Möglichkeit, dass diese in Ceuta bleiben, bis die Verfahren abgeschlossen sind. Brüssel vermied es, die Rückführung als automatisch für jede Person darzustellen, die die Grenze überschreitet, und verknüpfte die Verpflichtung mit dem Fehlen eines Aufenthaltsrechts und der Tatsache, dass die Person kein Asyl beantragt.


„Es gibt Regeln, die für alle gelten, die kein Recht haben zu bleiben. Wenn diese Personen kein Asyl beantragen, müssen sie gemäß den üblichen Rückführungsverfahren zurückgeführt werden“, sagte ein Sprecher der Kommission. Er stellte klar, dass der aktuelle Pakt über Migration und Asyl den notwendigen Rahmen für die Bearbeitung von Asylanträgen und anderen Phasen der Verfahren in Ceuta bietet.


Die Kommission sagt, dass Spanien und Marokko eng zusammenarbeiten, um Personen zurückzuführen, die illegal die Grenze überschritten haben und die Voraussetzungen für eine Rückführung erfüllen. Die europäische Exekutive erklärt, dass, laut Informationen von den spanischen Behörden, die illegale Weiterreise nach Spanien auf dem Festland bis jetzt verhindert wurde. Brüssel fügte hinzu, dass erwartet wird, dass die Rückführungsverfahren für Personen, die kein Recht haben zu bleiben, fortgesetzt werden.


In einer späteren Antwort zur Zusammenarbeit zwischen Madrid und Rabat erklärte die Kommission, dass „eine große Mehrheit“ der betroffenen Personen bereits nach Marokko zurückgeführt wurde und dass die Operationen fortgesetzt werden müssen. Die europäische Exekutive hat jedoch keine genaue Zahl oder eine Aufschlüsselung nach Nationalitäten oder rechtlichem Status bereitgestellt, sodass das genaue Ausmaß der Rückführungen aus dem Briefing nicht ermittelt werden kann. Die bilateralen Gespräche zwischen Spanien und Marokko über die Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern wurden von der Kommission nicht kommentiert.


Die Situation wird auch durch die Unterstützung europäischer Agenturen verwaltet. Frontex und die EU-Asylagentur sind bereit, ihre Beiträge zu verstärken, und die Kommission erklärt, dass sie den spanischen Behörden seit Beginn der Krise Unterstützung angeboten hat. Brüssel sagt, dass die EU-Agenturen seit den ersten Phasen vor Ort beteiligt waren und dass die Kontakte mit Spanien, Marokko und aktiven Nichtregierungsorganisationen in Ceuta täglich stattfinden.


Eine technische Mission der Kommission befindet sich in Ceuta, um direkt mit den spanischen Behörden zu sprechen und Bedürfnisse zu identifizieren, die aus der Ferne nicht ausreichend bewertet werden können. Der Besuch wurde mit Madrid vereinbart und findet in einer Phase statt, in der Brüssel versucht, festzustellen, welche zusätzliche Unterstützung angeboten werden kann. Die Kommission wies die Idee zurück, dass die europäische Intervention erst mit dieser Mission begonnen hätte, und betonte, dass der Dialog und das Unterstützungsangebot seit Beginn der Ereignisse bestanden.


„Unsere Experten sind vor Ort, um direkt zu verstehen, welche Bedürfnisse bestehen und wie die EU die spanischen Behörden weiterhin unterstützen kann. Frontex und die EU-Asylagentur sind bereit, ihre Bemühungen vor Ort zu verstärken“, sagte der Vertreter der Kommission. Er stellte klar, dass die technische Mission eine Bestandsaufnahme der Situation machen und zur Festlegung der nächsten Schritte beitragen muss.


Brüssel hat die Reaktion auf die Krise mit der Anwendung des Pakts über Migration und Asyl verknüpft. Die Kommission erinnerte daran, dass der neue Rahmen in Kraft ist und dass sie mit den spanischen Behörden an seiner Umsetzung arbeitet, einschließlich der Bearbeitung von Asylanträgen. Der Pakt hebt nicht die Verpflichtung zur individuellen Bewertung der Situation von Personen, die internationalen Schutz beantragen, auf, noch die geltenden Regeln für die Rückführung von Personen, die kein Recht haben zu bleiben.


Die Kommission wies auch auf die finanzielle Dimension der europäischen Unterstützung hin und stellte fest, dass Spanien im Zeitraum 2021–2027 etwa eine Milliarde Euro aus den EU-Fonds für innere Angelegenheiten erhält. Der Vertreter der europäischen Exekutive sagte, dass bereits Mittel in diesem Kontext für Ceuta bereitgestellt wurden, ohne den genauen Betrag zu nennen, der der autonomen Stadt zugewiesen ist. Brüssel sagt, dass es bereit ist, den Bedarf an zusätzlicher Unterstützung nach der Bewertung durch die vor Ort befindliche Mission zu prüfen.


Die Kommission hat die von Journalisten vorgelegten Informationen über die Anzahl der Personen auf der Straße, angebliche Übergriffe, Fälle von übertragbaren Krankheiten oder illegale Transporte zur spanischen Festlandküste nicht bestätigt. Die offiziellen Antworten beschränkten sich auf die Bestätigung der Überwachung der Situation, der Zusammenarbeit mit den Behörden und europäischen Agenturen sowie der Anwendung der Asyl- und Rückführungsverfahren. Diese in den Fragen der Journalisten vorgebrachten Behauptungen sollten nicht als von der Kommission bestätigte Fakten behandelt werden.


In Bezug auf mögliche neue Grenzübertritte um den 15. August sagte die Kommission, dass sie die verfügbaren Informationen verfolgt, aber ihre Antwort nicht um ein einzelnes Datum herum aufbaut. Brüssel sagt, dass die Grenzen geschützt werden müssen und die Rückführungskapazität jeden Tag aufrechterhalten wird, da solche Ereignisse jederzeit stattfinden können. Die Zusammenarbeit mit den spanischen und marokkanischen Behörden wird zu diesem Zweck fortgesetzt.


Ceuta ist ein spanisches Territorium an der nordafrikanischen Küste und stellt eine der äußeren Landgrenzen der Europäischen Union dar. Die Verwaltung von Personen, die diese Grenze überschreiten, umfasst sowohl spanisches Recht als auch europäische Normen bezüglich Asyl, Grenzkontrolle und Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht.


Die Kommission sagt, dass die aktuelle Antwort die Anwendung der im Pakt über Migration und Asyl vorgesehenen Verfahren, die Zusammenarbeit mit Marokko, die Unterstützung durch europäische Agenturen und die über die EU-Fonds für innere Angelegenheiten verfügbaren Mittel kombiniert.

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