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50 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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31 März 18:49

Touristen erhalten zusätzliche Garantien bei Rückzahlungen, Gutscheinen und Insolvenzen

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Die Europäische Union hat die neuen Regeln für Pauschalreisen angenommen, die die Rechte der Passagiere im Falle höherer Gewalt, Rückerstattungen, Gutscheine und die Insolvenz von Veranstaltern klären, um das Vertrauen der Verbraucher in den Tourismussektor zu stärken.


Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie angenommen, die die Vorschriften für Pauschalreisen überarbeitet und zusätzliche Garantien für Personen einführt, die ein einziges Paket touristischer Dienstleistungen wie Flüge, Transfers, Unterkünfte oder Ausflüge kaufen. Die neuen Bestimmungen überarbeiten die Definition des „Pauschalreise-Pakets“, erweitern die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern und klären deren Rechte, wenn eine Reise storniert wird oder der Veranstalter insolvent wird.


Kurz gesagt

1. Der Rat hat die überarbeitete Richtlinie über Pauschalreisen endgültig angenommen.


2. Die neuen Regeln vereinfachen die Definition des „Pakets“ und schließen damit verbundene Reisevereinbarungen aus dem Anwendungsbereich der Gesetzgebung aus.


3. Verbraucher erhalten klarere Informationen vor, während und nach der Reise, einschließlich zu Zahlungsmethoden, Pässen, Visa, Barrierefreiheit und Stornogebühren.


4. Im Falle höherer Gewalt müssen Reisende keine Stornogebühren zahlen, und die Rückerstattung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.


5. Gutscheine können nur dann als Alternative zur Rückerstattung angeboten werden, wenn sie einen gleichen oder höheren Wert haben, 12 Monate gültig sind und einmalig übertragbar sind.


6. Im Falle der Insolvenz des Veranstalters muss die Rückerstattung innerhalb von sechs Monaten erfolgen, wobei diese Frist unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann.


7. Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit, um die Regeln nach Inkrafttreten der Richtlinie umzusetzen.


Der vom Rat angenommene Text aktualisiert die Richtlinie über Pauschalreisen, um auf einige in den letzten Jahren sichtbare Verwundbarkeiten zu reagieren, insbesondere während der Insolvenzen großer Anbieter und der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störungen. Laut dem Rat stärkt die neue Richtlinie den Schutz der Reisenden, die kombinierte touristische Dienstleistungen kaufen, und zielt gleichzeitig darauf ab, die Attraktivität von Pauschalreisen als Handelsprodukt für Reisebüros, Tourismus-Websites und Reiseveranstalter zu erhalten.


Eine der zentralen Änderungen betrifft die rechtliche Definition des Pauschalreise-Pakets. Der Rat erklärt, dass der Text diese Definition vereinfacht und damit verbundene Reisevereinbarungen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließt. In der Praxis versucht diese Abgrenzung, besser zu klären, wann ein Verbraucher den vollständigen Schutz gemäß der Richtlinie in Anspruch nehmen kann und wann der Erwerb von touristischen Dienstleistungen außerhalb dieses spezifischen Rahmens bleibt.


Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Informationen, die Veranstalter den Reisenden bereitstellen müssen. Die Richtlinie präzisiert klarer, was vor, während und nach der Reise kommuniziert werden muss. Zu den vom Rat genannten Elementen gehören Zahlungsmethoden, Anforderungen an Pässe und Visa, Barrierefreiheit und Stornogebühren. Darüber hinaus stärkt der Text die Transparenz im Falle einer Insolvenz und verpflichtet die Veranstalter, Beschwerdemanagementsysteme einzurichten.


Für Verbraucher ist eine der relevantesten Klarstellungen die Stornierung von Reisen im Falle höherer Gewalt. Der Rat stellt klar, dass in solchen Fällen Reisende keine Stornogebühren tragen müssen und die Veranstalter die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen vornehmen müssen. Die Formulierung ist wichtig, da sie ausdrücklich das Verhältnis zwischen außergewöhnlichen Ereignissen und der Rückzahlungsverpflichtung festlegt, in einem Bereich, in dem die Streitigkeiten über Stornierungen und Rückerstattungen in Krisenzeiten zugenommen haben.


Die Richtlinie führt auch Regeln für Gutscheine ein, die anstelle von Rückerstattungen in Geld angeboten werden. Diese können nur dann als Alternative verwendet werden, wenn sie einen gleichen oder höheren Wert als die ursprüngliche Reise haben, wenn sie 12 Monate gültig sind und wenn sie einmalig übertragbar sind. Der Rat formuliert damit einen präziseren Rahmen für die Verwendung von Gutscheinen und versucht, Situationen zu vermeiden, in denen diese praktisch die finanziellen Rechte der Reisenden einschränken.


Im Falle der Insolvenz des Veranstalters sieht der Text vor, dass die Rückerstattung innerhalb von sechs Monaten erfolgen muss, wobei diese Frist unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann. Die Richtlinie verspricht auch einen besseren Schutz sowie klarere Informationen über die Abdeckung im Falle einer Insolvenz. Dieses Kapitel ist eines der sensibelsten für den Tourismussektor, da die Insolvenz eines großen Anbieters die Verbraucher ohne Urlaub und ohne Geld zurücklassen kann, insbesondere wenn die Dienstleistungen im Voraus bezahlt wurden.


Die politische Botschaft des Ratsvorsitzes betont die Beziehung zwischen dem Schutz der Verbraucher und der Funktionsweise des Marktes. Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern, erklärte: „Der Erfolg unserer Tourismusindustrie hängt vom Vertrauen der Reisenden ab. Wir wollen sicherstellen, dass durch den Schutz der Rechte der Reisenden die Pakete eine attraktive Option für die Reisen unserer Bürger bleiben und ein sehr gut verkauftes Produkt für Reisebüros, Tourismus-Websites und Reiseveranstalter sind.“


Nach der Genehmigung durch den Rat gilt der Gesetzesentwurf als angenommen und tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Dieser relativ lange Zeitraum deutet darauf hin, dass die neuen Bestimmungen bedeutende rechtliche und operationale Anpassungen sowohl für die Behörden als auch für die Akteure im Tourismussektor mit sich bringen.


Aus wirtschaftlicher Sicht versucht die Überarbeitung, die rechtliche Unsicherheit in einem wichtigen Segment des Tourismussektors zu verringern. Pauschalreisen bleiben in der EU beliebt, aber ihre Komplexität erschwert die Rückforderung von Kosten im Falle einer Stornierung oder Insolvenz. Der Rat verknüpft diese Reform ausdrücklich mit der Insolvenz von Thomas Cook und den Auswirkungen der COVID-19-Krise, zwei Episoden, die die Grenzen der bestehenden Regeln aufgezeigt und den Druck für einen klareren und schnelleren Schutz der Verbraucher erhöht haben.


Die überarbeitete Richtlinie aktualisiert die zuvor im Jahr 2015 angenommenen europäischen Vorschriften für Pauschalreisen. Laut dem Rat wurde die Notwendigkeit einer Überarbeitung nach der Insolvenz großer Tourismusunternehmen und den durch die COVID-19-Pandemie verursachten Störungen klarer, als zahlreiche Reisende mit Stornierungen, umstrittenen Gutscheinen und unklaren Rückerstattungsverfahren konfrontiert waren.


Der Vorschlag der Europäischen Kommission wurde im Oktober 2023 vorgelegt, mit dem Ziel, die Vorschriften zu vereinfachen und den Schutz der Reisenden zu stärken. Mit der endgültigen Annahme durch den Rat schließt die Europäische Union die legislative Phase ab und eröffnet die nationale Umsetzungsphase der neuen Regeln.


https://2eu.brussels/ro/stiri/turistii-primesc-garantii-suplimentare-la-anulari-vouchere-si-falimente

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