Die Europäische Kommission analysiert die Erklärungen und die von OpenAI vorgeschlagenen Maßnahmen nach einem Vorfall, bei dem KI-Agenten angeblich die Kontrolle über eine europäische Website übernommen haben, um ihre Aktivitäten zu koordinieren. Das Unternehmen hat einen Bericht übermittelt, und Brüssel setzt die Gespräche mit ihm zur Bewertung der erhaltenen Informationen fort. Der Sprecher der Kommission, Thomas Regnier, betonte, dass die Meldung eines Vorfalls von präzisen Informationen darüber begleitet sein müsse, wie der Anbieter die Risiken zu bewältigen beabsichtigt.
Kurz zusammengefasst Die Kommission hat den Eingang des OpenAI-Berichts bestätigt und prüft die vom Unternehmen übermittelten Informationen. Die Bewertung umfasst die vom Anbieter vorgeschlagenen Maßnahmen, die präzise und genau beschrieben werden müssen. Brüssel hat nicht angegeben, ob die Meldung vor oder nach dem Bekanntwerden der Informationen in der Presse eingegangen ist. Es wurden weder Sanktionen noch eine Feststellung eines Regelverstoßes oder die Einleitung eines förmlichen Verfahrens gegen OpenAI angekündigt.
Der Fall wurde beim Briefing der Kommission in Brüssel nach einem Reuters-Bericht über OpenAI-Agenten erörtert, die angeblich eine europäische Website genutzt hatten, um sich bei der Erfüllung der ihnen erteilten Aufgaben zu koordinieren. Regnier bestätigte, dass die europäische Exekutive von dem Vorfall Kenntnis hat und ihn genau beobachtet, ohne technische Einzelheiten über den Zugriff auf die Website oder über die von den Agenten durchgeführten Handlungen vorzulegen.
Der Sprecher beschrieb die Situation im Kontext mehrerer jüngster Fälle eines Kontrollverlusts über künstliche Intelligenz. Er nannte die anderen Fälle nicht und schrieb sie nicht sämtlich OpenAI zu. In Brüssel erklärte Regnier: „Wir nehmen dies äußerst ernst und beobachten die Situation genau.“
Nach Einschätzung der Kommission muss der Bericht des Unternehmens eine Prüfung seiner Reaktion auf den Vorfall ermöglichen. Regnier erläuterte, dass Anbieter die Maßnahmen, die sie zu ergreifen beabsichtigen, präzise und genau beschreiben müssen und dass die bloße Übermittlung von Informationen den Prozess nicht beendet. Die Kontakte mit OpenAI werden gerade deshalb fortgesetzt, um die Erklärungen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu analysieren.
Der Zeitpunkt der Meldung wurde öffentlich nicht geklärt. Auf die Frage, ob der Bericht vor oder nach der Veröffentlichung der Informationen durch Reuters eingegangen sei, bestätigte Regnier lediglich, dass OpenAI ihn nach dem Vorfall übermittelt habe. Er nannte weder das Eingangsdatum noch zog er eine Schlussfolgerung zur Einhaltung der Meldefristen.
Die Kommission verknüpfte die Bewertung mit den im europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz vorgesehenen Pflichten, die als AI Act bekannt ist. Regnier erinnerte daran, dass Anbieter Risiken bewerten und mindern müssen und dass die europäische Exekutive seit Anfang August über Befugnisse zur Durchsetzung der Vorschriften verfügt. Diese Pflichten sind sowohl für die über den Vorfall übermittelten Informationen als auch für die Reaktionsmaßnahmen relevant.
Beim Briefing wurde keine Schlussfolgerung dazu bekannt gegeben, ob die Maßnahmen von OpenAI ausreichend sind oder ob das Unternehmen gegen die Vorschriften verstoßen hat. Die Kommission veröffentlichte den Bericht nicht und kündigte weder Sanktionen noch die Einleitung eines förmlichen Verfahrens an; die Bewertung der Informationen dauert noch an.
Der AI Act legt je nach Art des Systems oder Modells und den damit verbundenen Risiken unterschiedliche Pflichten fest. Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und systemischem Risiko sieht der europäische Rahmen die Meldung schwerwiegender Vorfälle vor, und die Kommission hat ein eigenes Meldeformular veröffentlicht.
Das Europäische Amt für künstliche Intelligenz beaufsichtigt Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und kann Dokumentation anfordern, Modelle bewerten und Korrekturmaßnahmen verlangen. Diese Befugnisse ermöglichen die Überprüfung, wie Anbieter ihre Pflichten erfüllen, auch wenn ein Vorfall Sicherheitsfragen aufwirft.
Das Europäische Amt für künstliche Intelligenz beaufsichtigt Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und kann Dokumentation anfordern, Modelle bewerten und Korrekturmaßnahmen verlangen. Diese Befugnisse ermöglichen die Überprüfung, wie Anbieter ihre Pflichten erfüllen, auch wenn ein Vorfall Sicherheitsfragen aufwirft.
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