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SPEZIAL Informat.ro / Blockierte Ferien an der Grenze: Die bürokratische Falle des Personalausweises ohne Chip für Rumänen im Schengen-Raum

Călin Nicolescu
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14 Juli 2026, 11:11
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Aktualität
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Viele Rumänen tauschen ihren Personalausweis aus, ohne zu wissen, dass der neue einfache Personalausweis kein Reisedokument mehr innerhalb der Europäischen Union ist. Im Gegensatz zu den alten Personalausweisen ohne Chip, die bis zu ihrem Ablaufdatum in der EU gültig sind, und den neuen Dokumenten, die nur innerhalb Rumäniens verwendet werden, ist der Unterschied entscheidend: Eine falsche Wahl kann dich an der Grenze sogar am Tag der Abreise in den Urlaub aufhalten.

Du kannst weiterhin mit dem alten Personalausweis ohne Chip in die Europäische Union reisen, solange er gültig ist, jedoch werden die neuen einfachen Personalausweise ohne Chip nicht mehr als Reisedokument anerkannt und können nur in Rumänien verwendet werden.

Die bürokratische Falle des Personalausweises ohne Chip

Die Regeln haben sich unauffällig geändert, aber mit sehr konkreten Auswirkungen für diejenigen, die jetzt ihren Personalausweis wechseln und nur mit dem Personalausweis in der EU reisen möchten.

Der neue einfache Personalausweis (ohne Chip) ist nur als internes Identifikationsdokument gedacht: Er ersetzt nicht den Reisepass und wird nicht mehr für die Freizügigkeit in der Europäischen Union akzeptiert.

Die bürokratische Falle tritt in zwei häufigen Situationen auf:

Dein alter „klassischer“ Personalausweis läuft ab und aus Gründen der Vertraulichkeit oder religiösen Überzeugung wählst du den neuen einfachen Personalausweis ohne Chip, in der Annahme, dass du damit wie zuvor in die EU reisen kannst;

Der Beamte sagt dir nur, dass er „als Identitätsnachweis gültig ist“, ohne zu betonen, dass du im Ausland unbedingt einen Reisepass benötigst.

Das Ergebnis: Du riskierst, an der Grenze oder beim Check-in mit einem in Rumänien vollkommen gültigen Dokument, das jedoch für die Grenzüberquerung und das Boarding im Schengen-Raum nutzlos ist, zu erscheinen.

Der Unterschied zwischen den alten Personalausweisen und den neuen Personalausweisen ohne Chip

Die alten Personalausweise (im „großen“ Format, ohne Chip)

Die seit 1997 ausgegeben werden, können bis zu ihrem Ablaufdatum als Reisedokument in der EU verwendet werden, jedoch nicht später als bis zum 3. August 2031. Sie werden als Reisedokumente anerkannt, um das Recht auf Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EU) 1157/2019 auszuüben. Nach 2031 verlieren sie ihre Gültigkeit als Reisedokumente, selbst wenn sie administrativ noch gültig sind.


Der einfache Personalausweis speichert keine biometrischen Daten und erfüllt nicht die Sicherheitsanforderungen, die für Reisedokumente erforderlich sind, weshalb er nicht mehr als Äquivalent zum Reisepass akzeptiert wird.

Im Gegensatz dazu erfüllt der elektronische Personalausweis mit Chip die ICAO-Standards und wird als Reisedokument anerkannt, ähnlich dem Reisepass, in der EU, der Türkei und der Republik Moldau.

Seit wann der neue Personalausweis ohne Chip nur für nationale Zwecke ist

Rumänien wendet schrittweise die Verordnung (EU) 1157/2019 an, die einheitliche Standards für Personalausweise festlegt, die als Reisedokumente in der EU verwendet werden.

Die rumänischen Behörden haben öffentlich klargestellt, dass alle aktuellen „Personalausweise“ (altes Format, ohne Chip) bis zu ihrem Ablaufdatum oder spätestens bis August 2031 Reisedokumente bleiben, jedoch die neuen einfachen Personalausweise ohne Chip nicht mehr außerhalb der Grenzen verwendet werden können.

Die Botschaft des Innenministeriums ist eindeutig: „Der einfache Personalausweis ist kein Reisedokument und du kannst damit nicht ins Ausland reisen“, und „nur der elektronische Personalausweis kann als Reisepass in der Union verwendet werden“.

Praktisch ist die Gültigkeit eines neu ausgestellten einfachen Personalausweises ohne Chip als Reisedokument auf null beschränkt: Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung kann er nur zur Identifikation auf dem Territorium Rumäniens verwendet werden, nicht auch im Schengen-Raum.

Nützliche Tipps für rumänische Staatsbürger, die im Schengen-Raum reisen

1. Überprüfe die Art des Identitätsdokuments

Wenn du den alten Personalausweis (im „großen“ Format) hast, überprüfe das Ablaufdatum: Wenn er noch gültig ist und 2031 noch nicht erreicht ist, kannst du ihn für die Einreise in die EU- und Schengen-Staaten verwenden, die den Personalausweis akzeptieren. Wenn du einen neuen einfachen Personalausweis (ohne Chip) hast, nimm unbedingt den Reisepass mit: Ohne Reisepass wirst du an der Grenze oder beim Boarding Probleme haben. Wenn du einen elektronischen Personalausweis mit Chip hast, kannst du ihn als Reisedokument in der EU und in Ländern verwenden, die ihn anerkennen, einschließlich für Flüge in/aus dem Schengen-Raum.

2. Achte auf Schengen-Flüge nach dem 31. März 2024

Die rumänisch-Schengen Grenzkontrollen wurden für Flüge und den Schiffsverkehr abgeschafft, jedoch bleiben Sicherheitskontrollen und Identitätsüberprüfungen an den Flughäfen bestehen.

Auch wenn du nicht mehr am Schalter der Grenzpolizei vorbeigehst, kann die Fluggesellschaft und die Behörden des Ziellandes von dir ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder akzeptierten Personalausweis) verlangen, nicht nur ein internes Identitätsdokument.

3. Verwechsle „Identitätsdokument“ nicht mit „Reisedokument“

Identitätsdokument: jedes Dokument, das vom rumänischen Staat zur Feststellung der Identität auf dem nationalen Territorium ausgestellt wird (in diesem Sinne zählt auch der einfache Personalausweis ohne Chip). Reisedokument: der Reisepass oder der Personalausweis, der den EU- und ICAO-Standards entspricht und von anderen Staaten als solcher anerkannt wird (der alte Personalausweis bis 2031, bzw. der elektronische Personalausweis mit Chip). Wenn du Flug- oder Unterkunftsbuchungen vornimmst, überprüfe sorgfältig die Formulare: Viele Plattformen verlangen „Reisepass/ID-Karte“, aber in Wirklichkeit akzeptiert der Gastgeberstaat nicht jede „ID-Karte“, sondern nur die Dokumente, die den EU-Vorgaben entsprechen.

4. Wenn du den Chip ablehnst, plane deine Reisstrategie

Für diejenigen, die keinen elektronischen Ausweis mit Chip wollen:

Akzeptiere, dass der neue einfache Personalausweis nur in Rumänien nützlich ist; für jede Ausreise aus dem Land benötigst du einen gültigen Reisepass. Halte deinen Reisepass aktuell und warte nicht bis zur bevorstehenden Urlaubszeit, um ihn zu erneuern, da die Bearbeitungszeiten in der Hochsaison steigen können. Informiere deine Familie: Wenn du Kinder hast, die einen Personalausweis benötigen, können sie den elektronischen Ausweis als Reisedokument verwenden, aber du, mit dem einfachen Personalausweis, benötigst einen Reisepass.

5. Weitere gute Praktiken zur Identifikation im Schengen-Raum

Halte immer dasselbe Reisedokument (Reisepass oder elektronischen Personalausweis) bei dir, auch wenn es keine systematischen Kontrollen im Schengen-Raum gibt: Polizei oder andere Behörden können von dir den Nachweis deiner Identität und deines Aufenthaltsrechts verlangen. Mache Kopien (in physischer oder digitaler, gesicherter Form) deines Reisepasses/Personalausweises für den Fall von Diebstahl oder Verlust; das Original bleibt jedoch unerlässlich. Überprüfe auf der offiziellen Website „Your Europe“ die spezifischen Anforderungen für Nicht-Schengen-Staaten in der EU (Irland, Zypern), wo es leicht unterschiedliche Regeln bezüglich der an der Grenze akzeptierten Dokumente gibt.

Analyse erstellt mit Hilfe von Perplexity

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