Die Grenzpolizei informiert, dass Minderjährige, die ins Ausland reisen, einen Reisepass oder ein vom Zielland akzeptiertes Identitätsdokument mitführen müssen, unabhängig davon, ob sie sich in Richtung eines Landes im Schengen-Raum bewegen oder nicht.
Die Geburtsurkunde wird nicht als Reisedokument angesehen. Im Falle, dass das Kind nur mit einem der Elternteile reist, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils erforderlich, die notariell beglaubigt sein muss und bis zu drei Jahre gültig sein kann. Ausnahmen bestehen im Falle des Todes des anderen Elternteils oder gerichtlicher Entscheidungen. Wenn der Minderjährige mit einer anderen Person reist, sind zusätzliche Dokumente erforderlich, einschließlich der Erklärung der Eltern und des Führungszeugnisses des Begleiters. Minderjährige ab 16 Jahren können mit Zustimmung der Eltern alleine reisen, und diejenigen, die ihren Wohnsitz im Zielland haben, können ohne Begleitung reisen. Die Polizei empfiehlt, die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen, um Probleme an der Grenze zu vermeiden.
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