Die Europäische Kommission sagt, dass das Instrument nur bestätigen wird, wenn der Nutzer das Alterslimit erfüllt, ohne seine Identität preiszugeben. Die Anwendung wird eine Technologie verwenden, die die Altersverifizierung ermöglicht, ohne persönliche Dokumente an soziale Netzwerke, Video-Plattformen oder andere Online-Dienste zu übermitteln.
Die europäische Anwendung zur Altersverifizierung wird den Online-Plattformen nicht den Personalausweis oder Reisepass des Nutzers übermitteln, erklärte die Europäische Kommission. Der Dienst soll nur mitteilen, ob die Person das erforderliche Alterslimit für den Zugang zu einer Plattform oder Funktion erfüllt.
Kurz gesagt
Die Kommission entwickelt ein europäisches Instrument, mit dem eine Plattform feststellen kann, ob der Nutzer das erforderliche Alter hat, ohne das Identitätsdokument oder andere persönliche Daten, die für die Verifizierung nicht notwendig sind, zu erhalten.
Die Anwendung wird eine als „Zero-Knowledge Proof“ bezeichnete Technologie verwenden. Diese ermöglicht die Bestätigung einer Information, zum Beispiel dass der Nutzer über 13, 16 oder 18 Jahre alt ist, ohne den Namen, das Geburtsdatum oder eine Kopie des Dokuments preiszugeben.
Die Plattform soll eine Antwort über die Erfüllung des Alterslimits erhalten, nicht die Informationen aus dem Personalausweis oder Reisepass. Die Kommission sagt, dass das Instrument so konzipiert wurde, dass es die Bereitstellung zusätzlicher Daten an Online-Unternehmen vermeidet.
Der Code der Anwendung wird öffentlich sein, sodass Entwickler und Fachleute ihn analysieren und Verbesserungen vorschlagen können. Die Kommission betont, dass das System die Vertraulichkeit der Nutzer wahren muss.
Das Instrument ist Teil der europäischen Vorbereitungen zum Schutz von Minderjährigen im Internet. Die Kommission hat noch nicht die endgültige Form möglicher Altersbeschränkungen vorgestellt und könnte die nächsten Schritte nach dem Sommer ankündigen.
Die Europäische Kommission hat die Behauptungen zurückgewiesen, dass die europäische Anwendung zur Altersverifizierung eine Massenüberwachung der Nutzer ermöglichen würde. Der Sprecher für den digitalen Bereich sagte, dass solche Anschuldigungen unbegründet seien und dass der Datenschutz eine der Bedingungen für die Entwicklung des Instruments war.
Die Anwendung ist für Situationen konzipiert, in denen eine Plattform überprüfen muss, ob ein Nutzer ein bestimmtes Alter erreicht hat. Anstatt ein Foto des Personalausweises, den vollständigen Namen oder das genaue Geburtsdatum zu erhalten, soll der Online-Dienst nur erfahren, ob die festgelegte Schwelle erreicht ist.
„Kein Personalausweis und kein Reisepass wird an die Plattformen gelangen“, sagte der Sprecher der Kommission. Er erklärte, dass das System direkt eine „Zero-Knowledge Proof“-Technologie enthalten wird, die entwickelt wurde, um das Alter zu bestätigen, ohne die Informationen preiszugeben, die zur Verifizierung verwendet werden.
Ein solches Verfahren kann beispielsweise bestätigen, dass eine Person über 18 Jahre alt ist, ohne zu kommunizieren, ob sie 19, 35 oder 60 Jahre alt ist. Die Plattform erhält das Ergebnis der Überprüfung, jedoch nicht die Identifikationsdaten, die dahinter stehen.
Die Kommission sagt, dass diese Trennung notwendig ist, da Plattformen bereits große Mengen an Informationen über Nutzer besitzen. Die Institution möchte nicht, dass die Altersverifizierung zu einem neuen Mittel wird, durch das Unternehmen Kopien offizieller Dokumente oder zusätzliche Daten über die Identität von Personen sammeln.
Das Instrument wird Open Source sein, was bedeutet, dass Programmierer, Forscher und Unternehmen den verwendeten Code überprüfen können. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Codes die Identifizierung technischer Probleme und die Verbesserung der Anwendung vor ihrer breiteren Nutzung ermöglichen wird.
Die Anwendung stellt an sich kein Verbot für Kinder und Jugendliche dar. Sie ist die technische Infrastruktur, durch die Plattformen die Altersgrenzen, die durch europäische oder nationale Gesetze festgelegt sind, anwenden könnten.
Die Diskussion über diese Grenzen ist noch im Gange. Die Kommission prüft einen differenzierten Ansatz, abhängig vom Alter des Kindes und der Art des verwendeten Dienstes. Dies kann soziale Netzwerke, Video-Plattformen, Online-Spiele, Chatbots und sogenannte KI-gestützte Begleiter umfassen.
Für Kinder unter 13 Jahren haben die von der Kommission konsultierten Experten empfohlen, Beschränkungen einzuführen, die den Zugang zu bestimmten Diensten nur unter der Kontrolle der Eltern ermöglichen könnten. Die Kommission stellte klar, dass eine Beschränkung nicht unbedingt ein vollständiges Verbot ist: Ein Kind könnte beispielsweise Zugang zu altersgerechten Inhalten auf einer Video-Plattform haben, wenn die Eltern die Nutzung kontrollieren.
Die Institution hat noch nicht entschieden, ob sie die Empfehlungen der Experten in einen Gesetzesvorschlag umwandeln wird. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, wird den erhaltenen Bericht prüfen, und die Kommission könnte die nächsten Schritte nach den Sommerferien vorstellen.
Die Kommission bevorzugt eine gemeinsame Lösung auf EU-Ebene, damit die Regeln und die Altersverifizierung nicht erheblich von einem Mitgliedstaat zum anderen abweichen. Jede nationale Maßnahme muss die bestehende europäische Gesetzgebung, einschließlich der Verordnung über digitale Dienste, respektieren.
Online-Plattformen sind bereits verpflichtet, die Risiken zu bewerten und zu verringern, die ihre Dienste für Minderjährige darstellen. Die Kommission betont, dass die bloße Existenz von „Jugendlichen-Konten“ nicht ausreicht und dass Unternehmen nachweisen müssen, dass die Einstellungen, Empfehlungen und Funktionen ihrer Produkte sicher für Kinder sind.
Die Anwendung zur Altersverifizierung soll das technische Mittel zur Durchsetzung dieser Regeln bieten, ohne dass die Plattformen mehr Daten über die Nutzer erhalten, als sie benötigen.
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