Der jüngste Gesetzesentwurf des Entwicklungsministeriums sieht ein leistungsbezogenes Prämiensystem für die mit der Verwaltung von EU-Mitteln betrauten Beamten vor, das zwischen 5 % und 50 % des Gehalts beträgt. Die Prämien basieren auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und den Fortschritten bei der Projektdurchführung, die durch vierteljährliche Berichte überprüft werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Leistungsorientierung in der öffentlichen Verwaltung einzuführen und eine faire Verwendung öffentlicher Gelder zu gewährleisten. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. September in Kraft treten.
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