Nach dem Gesetz können Gerichtsbedienstete und andere Kategorien von Bediensteten, die in den Gerichten spezialisierte Positionen innehaben, bei Erreichen des normalen Ruhestandsalters eine Dienstaltersrente in Höhe von 80 % der durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge und Zulagen erhalten, die sie in den letzten 48 aufeinanderfolgenden Monaten ihrer Dienstzeit erhalten haben.
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