Lia Savonea, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs für Haus und Justiz (ÎCCJ), kommentierte gegenüber Cotidianul die Entscheidung des Verfassungsgerichts (CCR), die Verkündung über einen Antrag des ÎCCJ zu verschieben, und betonte, dass dies eine normale verfahrensrechtliche Entscheidung sei. Savonea erklärte, dass das CCR alle relevanten Elemente prüfen müsse, bevor es sich äußert, da die rechtlichen Auswirkungen des Themas erheblich sind. Was die Anfrage zur Einbeziehung des Gerichtshofs der Europäischen Union (CJUE) betrifft, so sagt sie, dass dies keine Verzögerung, sondern ein notwendiges rechtliches Instrument sei, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten.
Savonea bestand darauf, dass die Dauer des Verfahrens kein Hauptkriterium sein sollte, sondern vielmehr die Einhaltung des Prinzips der Vorherrschaft des europäischen Rechts. ÎCCJ hat CCR gebeten, die Vereinbarkeit der nationalen Maßnahmen zu den Sonderpensionen der Richter mit der Gesetzgebung der Europäischen Union zu überprüfen, und argumentiert, dass diese Maßnahmen die finanzielle Sicherheit der Richter beeinträchtigen können.
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