Mit 302 Stimmen dafür, 2 dagegen und 0 Enthaltungen hat das Parlament das Gesetzesprojekt angenommen, das die Notverordnung der Regierung Nr. 128/2024 genehmigt, die das Gesetz Nr. 227/2015 über das Steuerrecht ändert und ergänzt. Die Abgeordnetenkammer, als entscheidendes Organ, hat die Änderungen des Finanzministeriums beibehalten, die die Regeln für die Nutzung des RO e-Factura-Systems vereinfachen und die Bürokratie für natürliche Personen und bestimmte Kategorien von Steuerpflichtigen reduzieren.
So sind kulturelle Institute und natürliche Personen, die Landwirte sind, von der Verpflichtung befreit, das RO e-Factura-System zu nutzen, da die Schwierigkeiten beim Zugang zum System berücksichtigt werden. Außerdem werden natürliche Personen, die durch die CNP identifiziert werden, nicht mehr verpflichtet sein, dieses System zu nutzen, das weiterhin optional bleibt. Die Änderungen wurden von PSD, PNL, USR, AUR und UDMR unterstützt.
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