Die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch als entscheidungsbefugtes Organ die Änderung von Artikel 374 des Strafgesetzbuchs verabschiedet. Die Reform soll den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Internet stärken. Das Gesetz wird dem Präsidenten Rumäniens zur Ausfertigung übermittelt; die neuen Bestimmungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Der Gesetzentwurf ersetzt den Begriff „Kinderpornografie“ durch „Materialien, die sexuellen Missbrauch an Minderjährigen enthalten“, um den kriminellen Charakter der Taten und den Status der Kinder als Opfer hervorzuheben. Die Herstellung, Bewerbung, Beschaffung, der Besitz, die Speicherung, Verbreitung und Bereitstellung solcher Materialien werden klarer geregelt.
Die Herstellung wird mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 12 Jahren bestraft, die Bewerbung oder Zurschaustellung mit 3 bis 10 Jahren und die Beschaffung, der Besitz, die Speicherung, Verbreitung oder Bereitstellung mit 2 bis 7 Jahren. Die Strafen für den Zugriff auf die Materialien steigen von 1–3 Jahren auf 1–5 Jahre, jene für die Teilnahme an Veranstaltungen dieser Art von 1–5 Jahren auf 2–7 Jahre.
Das Gesetz stellt Grooming ausdrücklich unter Strafe und umfasst auch mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Materialien. Zudem werden die Bestimmungen zur Einziehung, zu Meldepflichten und zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit verschärft.
Der parlamentarische Ausschuss stellt klar, dass die Reform darauf abzielt, Ausbeuter zu bestrafen, nicht Kinder, und die Kriminalisierung privater, einvernehmlicher und nicht ausbeuterischer Situationen zwischen Jugendlichen ähnlichen Alters zu vermeiden. Konsultationen mit Fachleuten aus Justiz, Strafverfolgung und Opferschutz bildeten die Grundlage für die neuen Klarstellungen.
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