Die Wahlkampagne für die Teilkommunalwahlen beginnt am 22. November und endet am 6. Dezember um 7 Uhr morgens. Die Permanente Wahlbehörde (AEP) erinnerte die Kandidaten an ihre gesetzlichen Pflichten und forderte sie auf, zu einer fairen und transparenten Kampagne beizutragen. Zu den erlaubten Aktivitäten gehören Wahlplakate, Audio- und Videopropagandamaterialien, Werbung in Print- und Online-Medien. Außerdem müssen alle Werbematerialien gemäß den europäischen Vorschriften gekennzeichnet sein. Die AEP betonte das Verbot der Verwendung diskriminierender Botschaften, der Aufstachelung zu Hass und Verleumdung sowie Einschränkungen bezüglich beschrifteter Fahrzeuge und verschiedener Werbeformen. Die Wahlen finden am 7. Dezember für das Amt des Generalbürgermeisters der Hauptstadt, den Vorsitz der Kreisrat Buzău und weitere 12 Bürgermeisterämter im Land statt.
Quellen
Campania electorală începe oficial sâmbătă. Mesajul AEP pentru candidați
Alegeri locale parțiale: sâmbătă începe campania. Solicitările AEP pentru competitorii electorali
Ce nu ai voie să faci și ce mesaje nu ai voie să transmiți în perioada alegerilor. Precizări de la Autoritatea Electorală Permanentă
LocaleParțiale2025/ Sâmbătă începe campania electorală; AEP - mesaj către competitorii electorali
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