Die Ständige Wahlbehörde (AEP) hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf über die Organisation und Arbeitsweise der Institution vorgestellt, der in den vergangenen drei Monaten ausgearbeitet wurde. Das Dokument sieht vor, dass der Präsident und die beiden Vizepräsidenten der AEP jeweils für eine Amtszeit von acht Jahren durch Beschluss des Parlaments ernannt werden.
Der Entwurf sieht für die AEP einen Verwaltungsapparat mit höchstens 371 Stellen vor, ausgenommen die Ämter mit öffentlicher Würde. Die territorialen Strukturen sollen jeweils drei oder vier Beschäftigte haben; zudem müssen die Mitarbeiter erklären, dass sie keiner politischen Partei angehören. Die Vergütung soll der im Parlament entsprechen.
Der AEP-Präsident Adrian Țuțuianu erklärte, dass der Entwurf in der kommenden Woche mit den Parteien und den Verbänden der Kommunalverwaltung erörtert werde. Er betonte, das Dokument sollte von einer voll handlungsfähigen Regierung oder von Parlamentariern eingebracht werden, nicht per Dringlichkeitsverordnung.
Die Initiative zielt darauf ab, die derzeit auf mehrere Rechtsakte verteilten Zuständigkeiten in einem einzigen Gesetz zusammenzuführen, und definiert die AEP als ständige Behörde der Wahlverwaltung. Die Institution soll dem Parlament jährlich zwei Berichte vorlegen und das nationale elektronische Wahlsystem verwalten.
Alle AEP-Akte sollen öffentlich werden und vor dem Berufungsgericht Bukarest angefochten werden können. Der Entwurf sieht Geldstrafen zwischen 5.000 und 20.000 Lei für die Behinderung von Kontrollen, die Verweigerung der Herausgabe von Dokumenten oder die Verhinderung des Zugangs zu Räumlichkeiten und Computersystemen vor.
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