Die Europäische Kommission hat drei Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten eingeleitet, die direkt die Technologiegiganten Amazon und Microsoft betreffen, um festzustellen, ob deren Dienste als „Gatekeepers“ (Zugangskontrolleure) gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) eingestuft werden sollten.
Die Brüsseler Exekutive prüft, ob Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als wesentliche Zugangspunkte zwischen Unternehmen und Verbrauchern gelten, auch wenn sie die standardmäßigen quantitativen Schwellenwerte des DMA hinsichtlich der Nutzerzahlen oder des Umsatzes nicht erfüllen. Jüngste Analysen der Kommission deuten darauf hin, dass diese Dienste äußerst starke Positionen einnehmen, die durch die spezifischen Merkmale des Sektors weiter gestärkt werden könnten.
Sollte die Untersuchung, die eine Frist von 12 Monaten hat, zu dem Schluss kommen, dass die beiden Plattformen „Gatekeepers“ sind, hätten sie sechs Monate Zeit, um den strengen Verpflichtungen des DMA nachzukommen, die darauf abzielen, offene und wettbewerbsfähige Märkte zu gewährleisten.
Parallel dazu hat die Kommission eine dritte, umfassendere Untersuchung eingeleitet, um zu bewerten, ob die aktuellen DMA-Regeln ausreichen, um unlautere Praktiken im Cloud-Sektor zu bekämpfen. Brüssel sucht nach Beweisen für Hindernisse bei der Interoperabilität, eingeschränkten Datenzugang für Geschäftsnutzer, das Binden von Diensten (tying/bundling) und unausgewogene Vertragsklauseln.
Die Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte: Wir wollen, dass dieser strategische Sektor unter fairen, offenen und wettbewerbsfähigen Bedingungen wächst... Wir werden auch prüfen, ob die bestehenden DMA-Regeln aktualisiert werden müssen, damit Europa mit den sich schnell entwickelnden Praktiken im Cloud-Sektor Schritt halten kann. Ihrerseits betonte Henna Virkkunen, die für Technologische Souveränität zuständig ist, dass Cloud-Dienste das „Rückgrat“ der digitalen Zukunft Europas sind und entscheidend für die Entwicklung von KI. Der Abschlussbericht über den Cloud-Markt wird in 18 Monaten veröffentlicht und könnte zu einer Aktualisierung der Gesetzgebung führen.