Die EU-Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob die von einem Schiedsgericht angeordnete Entschädigung gegen die Vorschriften über staatliche Beihilfen und die Vorherrschaft des europäischen Rechts verstößt.
Brüssel, 23. Januar 2026 – Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu bewerten, ob ein Schiedsspruch, der Bulgarien verpflichtet, mehr als 61 Millionen Euro an die ACF Renewable Energy Limited zu zahlen, eine illegale staatliche Beihilfe darstellt. Die Untersuchung hebt den anhaltenden Rechtskonflikt zwischen internationalen Schiedsgerichten und der Autonomie der Rechtsordnung der EU in Bezug auf intra-EU-Investitionsstreitigkeiten hervor.
Kurz gesagt
Die Kommission prüft einen Schiedsspruch über 61,04 Millionen Euro gegen Bulgarien zugunsten des in Malta ansässigen Unternehmens ACF Renewable Energy.
Die Entscheidung basiert auf dem Energiecharta-Vertrag (ECT), jedoch argumentiert die Kommission, dass die intra-EU-Schiedsklauseln nach europäischem Recht ungültig sind.
Die vorläufige Auffassung der Kommission ist, dass die Zahlung der Entschädigung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstellen würde, die ACF einen unlauteren Vorteil verschafft.
Der Fall geht auf das Jahr 2011 zurück, als Bulgarien ein Unterstützungsprogramm für Strom aus erneuerbaren Quellen einrichtete. ACF, ein in Malta gegründetes Unternehmen, investierte 2012 in ein photovoltaisches Solarkraftwerk in Bulgarien. Nach den gesetzlichen Änderungen, die Bulgarien zwischen 2013 und 2015 vornahm und die Unterstützungsregelung veränderten, leitete ACF Schiedsverfahren ein und klagte auf finanzielle Verluste.
Im Januar 2024 entschied ein Schiedsgericht, dass Bulgarien den Energiecharta-Vertrag (ECT) verletzt hat und ordnete an, dass Bulgarien ACF 61,04 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zahlen muss. Bulgarien hat die Kommission über diesen Schiedsspruch informiert, jedoch die Zahlung noch nicht geleistet.
Die vorläufige Bewertung der Kommission ist, dass der Schiedsspruch eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt und mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist. Die Kommission argumentiert, dass der Streit eine rein "intra-EU"-Angelegenheit ist – zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem Investor aus einem anderen Mitgliedstaat. Unter Berufung auf die wegweisenden Urteile Achmea und Komstroy des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) argumentiert die Kommission, dass die Schiedsklauseln im ECT nicht auf intra-EU-Streitigkeiten anwendbar sind, da sie die Zuständigkeit der europäischen Gerichte untergraben. Folglich würde jede auf der Grundlage eines solchen Schiedsspruchs geleistete Zahlung als Verstoß gegen das EU-Recht angesehen.
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