Die deutsche Bundesregierung kündigt Änderungen des Gesetzes über die energetische Leistung von Gebäuden (GEG) an, behält jedoch die Anforderung bei, dass ab Mitte 2026 alle neuen Heizsysteme in großen Städten mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen müssen. Diese Maßnahme betrifft Städte mit über 100.000 Einwohnern und betrifft etwa 80 Kommunen. Der Bundesumweltminister Carsten Schneider hat bekräftigt, dass die Regel nicht verwässert wird und die aktuellen Fristen in Kraft bleiben, und die Richtung fortgesetzt wird, die von der vorherigen Koalition festgelegt wurde.
Das GEG, das 2023 verabschiedet wurde, sieht unterschiedliche Übergangsregelungen für bestehende und neue Gebäude vor und korreliert die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien mit den lokalen Heizplänen. Wasserstoffbasierte Infrastrukturprojekte können die Umsetzung der Regel beschleunigen. Bis Oktober 2025 werden etwa 38 % der großen Städte ihre städtischen Heizpläne abgeschlossen haben.
Die Regierung betont die Bedeutung der Beschleunigung des Wärmewende und bietet technologische Flexibilität durch Lösungen wie Wärmepumpen und regenerative Gaskraftwerke. Kleinere Gemeinden können die Frist bis 2028 verlängern, aber die Botschaft bleibt klar: Die Abschaffung von Heizsystemen auf fossiler Brennstoffbasis ist entscheidend für die Reduzierung der Emissionen und die energetische Modernisierung.