Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am Dienstag entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts anerkennen müssen, und kritisierte Polen für die Weigerung, eine Ehe zwischen zwei polnischen Staatsbürgern, die in Deutschland geschlossen wurde, zu akzeptieren.
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Das Gericht hat betont, dass die Weigerung Warschaus die grundlegenden Rechte verletzt, einschließlich der Freiheit der Bewegung und des Respekts für das Privatleben. Obwohl die Entscheidung die Staaten nicht verpflichtet, ihre nationale Gesetzgebung zu ändern, verbietet sie die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen. In Polen, wo die katholische Tradition stark ist, arbeitet die Regierung an einem Gesetzesentwurf zur Regelung von zivilen Partnerschaften, stößt jedoch auf Widerstand von konservativen Parteien. Der nationalistische Präsident erklärte, dass er jedes Gesetz blockieren werde, das den verfassungsmäßigen Status der Ehe untergräbt.
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