Das Oberste Gericht in Bulgarien, die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen, hat in vier Fällen die legale Geschlechtsänderung genehmigt, ein Novum seit 2020.
Vor kurzem wurden drei Urteile und eine Verordnung erlassen, in Übereinstimmung mit einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Die bulgarischen Richter stellten fest, dass die Weigerung, die Geschlechtsänderung auf der Grundlage biologischer, moralischer oder religiöser Vorstellungen anzuerkennen, eine Ungleichbehandlung darstellt.
In einem Bericht von September 2025 hat die Agentur für Grundrechte der EU hervorgehoben, dass Bulgarien und Ungarn keine rechtlichen Anerkennungsmöglichkeiten für das Geschlecht anbieten. Im Jahr 2020 hat das Oberste Gericht alle Verfahren zu diesem Thema ausgesetzt, und 2023 kam es zu dem Schluss, dass die bulgarische Gesetzgebung keine Änderung der persönlichen Daten für transgender Personen erlaubt. Dennoch wurde die Auslegung des Gesetzes vor dem EuGH angefochten, der entschied, dass die europäische Gesetzgebung Einschränkungen bei der Änderung dieser Daten widerspricht. Diese Entscheidung ebnete den Weg für Veränderungen in der bulgarischen Rechtsprechung.
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