Ein Vorfall in einem metallurgischen Unternehmen in Italien führte zur Entlassung eines Mitarbeiters, der bei der Arbeit eingeschlafen war, doch das Kassationsgericht Italiens erklärte diese Entlassung für illegal. Durch die Verordnung Nr. 8308 aus dem Jahr 2023 stellte das Gericht fest, dass das Unternehmen dem Mitarbeiter das Äquivalent von 18 Monatsgehältern zahlen muss und betonte, dass die Sanktionen verhältnismäßig zur Schwere der Tat sein müssen.
Die Richter wiesen die Idee zurück, dass einfaches Einschlafen eine Entlassung rechtfertigt, und hoben die Bedeutung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung disziplinarischer Maßnahmen hervor. Im Gegensatz dazu war ein anderer Fall in Spanien betroffen, in dem eine Mitarbeiterin entlassen wurde, weil sie konstant 30-40 Minuten früher zur Arbeit kam; das Gericht betrachtete dieses Verhalten als schwerwiegenden Verstoß, der das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber beeinträchtigt. Diese Fälle veranschaulichen die Komplexität des Arbeitsrechts und die Notwendigkeit, die richtigen disziplinarischen Verfahren einzuhalten.