Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des internationalen Abkommens zu bewerten, das es der US-Steuerregelung ermöglicht, parallel zur globalen Mindeststeuer von 15 % zu funktionieren, einschließlich möglicher Einnahmeverluste für die EU-Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten fordern außerdem eine Überprüfung des BEFIT-Projekts zur Besteuerung von Unternehmen im Binnenmarkt, mit der Möglichkeit eines enger gefassten und schrittweisen Ansatzes, sowie eine Fortsetzung der Vereinfachung der Steuervorschriften.
Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der neuen internationalen Vereinbarung über die globale Mindeststeuer auf die Steuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten zu analysieren und das BEFIT-Projekt für ein gemeinsames System zur Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt zu überprüfen. Die Position zur Zukunft der Unternehmensbesteuerung wurde am 6. Oktober angenommen, zu einem Zeitpunkt, an dem die OECD-Regeln zur Mindeststeuer von 15 % angepasst werden, damit sie parallel zur US-Steuerregelung funktionieren können.
Kurz gesagt
1.Das Parlament fordert die Kommission auf, die Auswirkungen des „Side-by-Side“-Abkommens zu bewerten, auch auf die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten.
2.Die internationale Vereinbarung ermöglicht das Nebeneinander der OECD-Regeln zur globalen Mindeststeuer von 15 % und der US-Regelung, die auf die ausländischen Gewinne von Konzernen mit einer Muttergesellschaft in den USA anwendbar ist.
3.Die Abgeordneten fordern eine Überprüfung von BEFIT und die Prüfung eines enger gefassten und schrittweise umgesetzten Vorschlags.
4.Das Parlament unterstützt die weitere Vereinfachung der europäischen Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung sowie die Verringerung von Überschneidungen und Befolgungskosten.
5.Die Entschließung ist eine politische Position des Parlaments. Sie ändert die Körperschaftsteuersätze nicht unmittelbar und verändert als solche auch nicht die nationalen Steuergesetze.
Eine der wichtigsten Veränderungen im internationalen Steuerumfeld ist das Anfang 2026 im Rahmen der OECD vereinbarte „Side-by-Side“-Paket. Es soll ermöglichen, dass das Pillar-Two-System, das auf einem effektiven Mindestbesteuerungsniveau von 15 % für große multinationale Konzerne beruht, und die US-Steuerregelung für die ausländischen Einkünfte von Unternehmen mit einer Muttergesellschaft in den Vereinigten Staaten koordiniert funktionieren. Die OECD stellt das Abkommen als Möglichkeit dar, die Stabilität des Systems zu erhalten und die Befolgungskosten zu senken, unter anderem durch neue Safe-Harbour-Mechanismen.
Das Parlament warnt jedoch, dass das parallele Bestehen mehrerer Regelungen die Fragmentierung des internationalen Systems verstärken kann. Die angenommene Position fordert die Kommission auf, die konkreten Folgen der neuen Vereinbarung zu analysieren, einschließlich der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und auf die Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen und Unternehmen in anderen Rechtsordnungen. Der Bericht wurde von Kinga Kollár, einer ungarischen Abgeordneten der EVP, im Ausschuss für Wirtschaft und Währung ausgearbeitet.
Die globale Mindeststeuer legt keinen allgemeinen Steuersatz von 15 % für alle Unternehmen fest. Pillar Two betrifft multinationale Konzerne und große nationale Konzerne, die die im internationalen Rahmen und im europäischen Recht vorgesehenen Schwellenwerte überschreiten, und soll sicherstellen, dass ihre Gewinne einer effektiven Mindestbesteuerung unterliegen. Die Mitgliedstaaten legen ihre eigenen Systeme und Körperschaftsteuersätze weiterhin innerhalb der Grenzen des EU-Rechts fest.
Eine weitere Empfehlung betrifft BEFIT, das Projekt, mit dem die Kommission gemeinsame Regeln für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage bestimmter Unternehmensgruppen schaffen will, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Das Parlament fordert die Kommission auf, den Vorschlag im Licht der durch Pillar Two bewirkten Veränderungen neu zu bewerten und einen enger gefassten, schrittweise entwickelten Ansatz zu prüfen, um eine Überlagerung neuer Regeln mit den bereits eingeführten internationalen Verpflichtungen zu vermeiden.
Diese Forderung bedeutet weder die Abschaffung des BEFIT-Projekts noch die sofortige Einführung eines neuen Systems. Der BEFIT-Vorschlag unterliegt einem eigenen Gesetzgebungsverfahren; etwaige Änderungen oder seine Ersetzung durch einen enger gefassten Text würden eine gesonderte Initiative der Kommission und die für steuerrechtliche Rechtsvorschriften vorgesehenen institutionellen Verhandlungen erfordern.
Die Vereinfachung ist die zweite wichtige Säule der Position des Parlaments. Unternehmen, die in mehreren Staaten tätig sind, sehen sich mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften sowie europäischen und internationalen Pflichten konfrontiert, die sich überschneiden können. Die Abgeordneten unterstützen eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und eine bessere Koordinierung der bestehenden Vorschriften, ohne auf Instrumente gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und die künstliche Verlagerung von Gewinnen zu verzichten.
Die Kommission hat bereits im Juni einen Taxation Omnibus vorgelegt, der mehrere europäische Richtlinien zur direkten Besteuerung ändert. Das Paket zielt darauf ab, überholte oder sich überschneidende Vorschriften zu beseitigen, Verfahren zu vereinfachen und die Befolgungskosten für grenzüberschreitende Tätigkeiten zu senken. Die Kommission schätzt die jährlichen Einsparungen für Unternehmen auf etwa 7,9 Milliarden EUR, davon etwa 3,3 Milliarden EUR durch die Verringerung der Verwaltungskosten. Diese Werte sind Schätzungen der Kommission zu den Auswirkungen des Vorschlags und keine bereits erzielten Einsparungen.
Das Parlament befasst sich gesondert auch mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Das bisherige Scheitern der Umsetzung von Pillar One, dem OECD-Mechanismus zur Umverteilung eines Teils der Besteuerungsrechte an die Länder, in denen sich die Märkte und Nutzer befinden, erhöht den Druck auf europäische oder nationale Lösungen. Einige Mitgliedstaaten erheben bereits Steuern auf digitale Dienstleistungen, wodurch das Risiko unterschiedlicher Steuerbemessungsgrundlagen und Meldepflichten im Binnenmarkt entsteht.
Die Entschließung unterstützt die Fortsetzung der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der OECD und des UN-Prozesses für ein Übereinkommen über internationale steuerliche Zusammenarbeit. Für das Parlament besteht das Ziel darin, die Fähigkeit der EU zur Bekämpfung der Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung zu erhalten, während die Vorschriften für Unternehmen, die grenzüberschreitend investieren und tätig sind, hinreichend vorhersehbar bleiben müssen.
Die Position wurde im Rahmen eines Initiativverfahrens, 2025/2210(INI), angenommen, das im Parlament nun abgeschlossen ist. Sie legt die politischen Prioritäten der Abgeordneten fest, ist jedoch kein Gesetzgebungsakt und ändert die Steuergesetze der Mitgliedstaaten nicht unmittelbar.
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