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162 neue Nachrichten in den letzten 24 Stunden
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Das Europäische Parlament genehmigt Änderungen im AI-Gesetz und verbietet Anwendungen zur Nacktheit mit künstlicher Intelligenz.

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16 Juni 2026, 17:04
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Das Europäische Parlament hat Änderungen am AI-Gesetz genehmigt, die einige Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme aufschieben, Überschneidungen mit den Regeln für Maschinenprodukte reduzieren und Anwendungen zur Nacktheit mit künstlicher Intelligenz verbieten. Der Text ist Teil des digitalen Omnibuspakets und muss noch formal vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden, bevor er in Kraft tritt.


Das Europäische Parlament hat Änderungen am AI-Gesetz genehmigt, die die Anwendung bestimmter Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme aufschieben, Überschneidungen mit der Gesetzgebung zu Maschinenprodukten reduzieren und Anwendungen zur Nacktheit mit künstlicher Intelligenz verbieten. Die Abstimmung fand im Plenum statt und endete mit 423 Stimmen dafür, 57 dagegen und 174 Enthaltungen.


Kurz gesagt


1. Das Europäische Parlament hat Änderungen am AI-Gesetz als Teil des digitalen Omnibuspakets genehmigt.


2. Die Verpflichtungen für autonome Hochrisiko-KI-Systeme treten am 2. Dezember 2027 in Kraft.


3. Die Verpflichtungen für KI-Systeme, die als Sicherheitselemente in sektoral regulierten Produkten integriert sind, treten am 2. August 2028 in Kraft.


4. Die Verpflichtungen zur Wasserzeichenpflicht für von KI generierte Inhalte werden bis zum 2. Dezember 2026 aufgeschoben.


5. Der Text verbietet KI-Systeme, die Materialien für sexuellen Missbrauch von Kindern oder explizite oder intime Bilder, Videos und Audios von identifizierbaren Personen ohne deren Zustimmung erzeugen.


Die genehmigten Änderungen zielen darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung des AI-Gesetzes zu unterstützen, während gleichzeitig die grundlegende Architektur der Gesetzgebung und der risikobasierte Ansatz beibehalten werden. Das Europäische Parlament präsentiert den Text als Teil des digitalen Omnibuspakets, das von der Europäischen Kommission zur Vereinfachung bestimmter digitaler Regeln vorgeschlagen wurde.


Die neuen Fristen verschieben die Anwendung bestimmter Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme, damit die erforderlichen Standards und Unterstützungsmaßnahmen verfügbar sind, bevor die Regeln anwendbar werden. Für autonome Hochrisiko-KI-Systeme beginnen die Verpflichtungen am 2. Dezember 2027.


Für KI-Systeme, die als Sicherheitselemente integriert sind und von der sektoral regulierten Gesetzgebung der Union über Sicherheit und Marktüberwachung abgedeckt werden, ist der Termin der 2. August 2028. Gleichzeitig werden die meisten Bestimmungen des AI-Gesetzes ab dem 2. August 2026 in Kraft treten.


Der Text verschiebt auch die Verpflichtungen zur Wasserzeichenpflicht für von künstlicher Intelligenz generierte Inhalte bis zum 2. Dezember 2026. Bis dahin muss der von KI generierte Inhalt auf eine Weise gekennzeichnet werden, die automatisch lesbar ist, um die Transparenz zu erhöhen.


Eine der wichtigsten Änderungen ist das Verbot für KI-Systeme, die Materialien für sexuellen Missbrauch von Kindern erzeugen können oder die intime oder explizite sexuelle Bilder, Videos und Audios von identifizierbaren Personen ohne deren Zustimmung erstellen können.


Anbieter dürfen solche Systeme nicht auf den Markt der Europäischen Union bringen, es sei denn, sie beinhalten angemessene technische Garantien, um die Erstellung solcher Materialien zu verhindern. Das Verbot gilt auch für Nutzer, die die Systeme zu diesem Zweck verwenden.


Unternehmen haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen. Das Parlament hat dieses Verbot als Stärkung des Schutzes von Personen dargestellt, die von missbräuchlichen Anwendungen künstlicher Intelligenz betroffen sind.


Arba Kokalari, Mitberichterstatterin für den Ausschuss für den Binnenmarkt und den Verbraucherschutz, sagte in der Plenardebatte, dass der Text darauf abziele, die Anwendung des AI-Gesetzes für Unternehmen zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren.


„Für alle Unternehmer und Ingenieure dort drücken wir die Pausetaste für das AI-Gesetz und reduzieren die Bürokratie“, sagte Kokalari. Sie fügte hinzu, dass es einfacher sein müsse, Technologieunternehmen der Zukunft in Europa zu gründen und in Europa zu bleiben, damit die Union „ein KI-Kontinent“ werden könne.


Die Abgeordnete sagte, dass der Text die Doppelung der Regeln für Maschinenprodukte beseitigt und die Berichtspflichten für Unternehmen reduziert. Sie erwähnte auch das Verbot für KI-Systeme, die Materialien für sexuellen Missbrauch von Kindern erzeugen.


Michael McNamara, Mitberichterstatter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, stellte den Bericht als einen Kompromiss zwischen rechtlicher Klarheit, der Beibehaltung der Architektur des AI-Gesetzes und der Stärkung des Schutzes, wo immer möglich, dar.


„Dieser Omnibus drehte sich darum, rechtliche Sicherheit durch die Verlängerung bestimmter Fristen zu schaffen, während gleichzeitig die Architektur des AI-Gesetzes beibehalten und der Schutz, wo immer möglich, gestärkt wurde“, sagte McNamara.


Er sagte, dass das Parlament ein vollständiges Verbot für Anwendungen zur Nacktheit mit künstlicher Intelligenz erreicht hat. McNamara beschrieb diese Werkzeuge als solche, die reale Auswirkungen auf Menschen haben, insbesondere auf Frauen, da sie zur Erniedrigung, Degradierung und Objektivierung verwendet werden.


„Ich bin stolz darauf, dass dieses Parlament für das Verbot gekämpft hat, das noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten wird“, sagte der irische Abgeordnete.


Weitere Änderungen klären das Verhältnis zwischen dem AI-Gesetz und der Gesetzgebung zu Maschinenprodukten. Die sich überschneidenden Anforderungen für KI, die in solchen Produkten verwendet wird, werden beseitigt, und die Produkte müssen die sektoral regulierte Sicherheitsgesetzgebung einhalten, wobei ein gleichwertiges Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit aufrechterhalten wird.


Der Text klärt auch, was „Sicherheitselement“ bedeutet. Produkte mit KI-Funktionen, die lediglich die Benutzer unterstützen oder die Leistung optimieren, fallen nicht automatisch unter die Hochrisikopflicht, wenn ihre Fehlfunktion oder fehlerhafte Funktionsweise keine Risiken für Gesundheit oder Sicherheit schafft.


Die Änderungen erlauben auch die Verarbeitung personenbezogener Daten, wo dies unbedingt erforderlich ist, um Vorurteile zu erkennen und zu korrigieren, mit angemessenen Garantien, sowohl in Hochrisiko-KI-Systemen als auch in solchen, die nicht hochriskant sind. Der Text erweitert einige Ausnahmen, die für KMU gelten, auch auf kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, um deren Wachstum zu unterstützen.


Die Anwendung bestimmter Regeln für allgemeine KI-Systeme wird durch eine gestärkte Rolle des AI-Büros der Europäischen Union vereinfacht. Das Parlament präsentiert diese Zentralisierung als Teil des Versuchs, institutionelle Überschneidungen und abweichende Auslegungen zu vermeiden.


Der Text muss noch formal vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden, bevor er in Kraft tritt.


Die genehmigte Gesetzgebung ist Teil des achten Omnibuspakets zur Vereinfachung, das von der Europäischen Kommission am 19. November 2025 vorgeschlagen wurde. Das Europäische Parlament arbeitet parallel an zwei weiteren Vorschlägen aus dem digitalen Omnibuspaket, einem zur Änderung der Gesetzgebung über die Nutzung von Daten und den Datenschutz und einem anderen zu europäischen Geldbörsen für Unternehmen.


https://2eu.brussels/ro/stiri/parlamentul-european-aproba-amanari-in-ai-act-si-interzice-aplicatiile-de-nudificare-cu-inteligenta-artificiala

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