Der Kommissar befürwortet die Vorbereitung auf eine größere Union und die Vermeidung von Blockaden durch Vetos, wobei auch die Möglichkeiten der bestehenden Verträge genutzt werden sollen. Er nennt keine künftigen Mitglieder und macht keine individuellen Zeitangaben; der Beitritt bleibt von Reformen und der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten abhängig.
Valdis Dombrovskis erwartet, dass die Europäische Union bis 2030 neue Mitgliedstaaten haben wird, und warnt davor, dass langwierige Diskussionen über eine Änderung der Verträge nicht zu einem Grund für die Verschiebung der Erweiterung werden dürfen. Auf der Konferenz in Riga weigerte sich der Kommissar für Wirtschaft und Produktivität, die Länder zu nennen, die beitreten könnten, oder individuelle Zeitangaben zu machen, betonte jedoch, dass die EU die Funktionsweise einer größeren Union vorbereiten müsse.
Kurz gesagt
1. Dombrovskis äußerte die Erwartung, dass die EU bis 2030 neue Mitglieder haben wird, lehnte es jedoch ab, Länder oder individuelle Zeitangaben zu nennen. Die Erklärung stellt keine Beitrittszusage für einen bestimmten Kandidaten dar.
2. Der Kommissar warnte, dass die durch Vetos verursachten Schwierigkeiten in einer Union mit 30 oder mehr Staaten noch akuter würden. Er fordert Garantien gegen Blockaden, ohne jahrelange Vertragsverhandlungen, die die Erweiterung verzögern würden.
3. Dombrovskis vertritt die Auffassung, dass die Erweiterung den Unternehmen größere Märkte bietet und die geopolitische Position der EU stärkt. Diese Argumente stellen seine Einschätzung der Vorteile des Prozesses dar, nicht garantierte Ergebnisse für jeden künftigen Beitritt.
Jeder Kandidat muss die politischen, wirtschaftlichen und administrativen Voraussetzungen für den Beitritt erfüllen. Der Abschluss der Verhandlungen und die Ratifizierung des Beitrittsvertrags bleiben unabhängig vom für 2030 genannten politischen Horizont erforderlich.
Der Kommissar sagte, dass die Invasion Russlands in der Ukraine die politische Perspektive auf die Erweiterung verändert habe. Er stellte den Status der Ukraine als Bewerberland und die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen als Entwicklungen dar, die noch vor einigen Jahren schwer vorstellbar gewesen wären. In derselben Stellungnahme würdigte er, dass die Verhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans nach lang andauernden Prozessen neuen Schwung erhalten hätten.
Für Dombrovskis hat die Erweiterung sowohl eine wirtschaftliche als auch eine geopolitische Begründung. Er vertrat die Auffassung, dass die neuen Mitglieder von einer schnelleren wirtschaftlichen Entwicklung profitieren und die Unternehmen in den bereits bestehenden Mitgliedstaaten Zugang zu größeren Märkten erhalten. Auf strategischer Ebene plädierte er dafür, Unsicherheitszonen in der Nachbarschaft der Union zu vermeiden und die europäische Position in einem internationalen Umfeld zu stärken, das zunehmend von Machtverhältnissen geprägt ist.
Der gleiche Prozess wirft jedoch die Frage der Entscheidungsfindung in einer Union mit 30 oder mehr Staaten auf. Dombrovskis wies darauf hin, dass individuelle Vetorechte bereits bei 27 Mitgliedern Schwierigkeiten verursachten und dass das Problem nach weiteren Beitritten noch akuter werden würde. Er forderte, Garantien gegen Blockaden zu ermitteln, ohne dass diese Suche ein Jahrzehnt von Vertragsverhandlungen in Gang setzt, die die Erweiterung verhindern würden.
Der Kommissar verwies auf die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen unter Nutzung der bestehenden Verträge oder von Anpassungen voranzukommen, die keine jahrelangen Diskussionen erfordern. In seiner Stellungnahme legte er weder einen neuen Rechtsvorschlag vor noch präzisierte er, welche Entscheidungen der Einstimmigkeitsregel entzogen werden sollten. Seine Position betrifft die Vorbereitung der Union auf die Erweiterung, nicht eine bereits vereinbarte Änderung der Abstimmungsregeln.
Für die Kandidatenländer bleibt die politische Perspektive an die Erfüllung der Beitrittskriterien geknüpft. Dazu gehören stabile Institutionen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleisten, eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen anzuwenden. Die Union muss ihrerseits in der Lage sein, die neuen Mitglieder zu integrieren.
Die Verhandlungen legen die Bedingungen fest, unter denen jeder Kandidat die europäischen Rechtsvorschriften übernimmt und anwendet, einschließlich etwaiger Übergangsfristen. Das Tempo hängt von den Reformen jedes Landes ab, und der Beginn der Verhandlungen zum gleichen Zeitpunkt garantiert keinen gleichzeitigen Beitritt. Am Ende muss der Beitrittsvertrag von allen Parteien gemäß ihren verfassungsrechtlichen Verfahren genehmigt und ratifiziert werden.
Dombrovskis’ Erklärung bietet somit eine politische Erwartung für den Horizont des Jahres 2030, ohne einen verbindlichen Zeitplan für die Ukraine, die Republik Moldau oder einen Staat des westlichen Balkans festzulegen. Die Identität der neuen Mitglieder und das Beitrittsdatum werden vom Abschluss der Verhandlungen, den geforderten Reformen und den für jedes Land erforderlichen Vereinbarungen abhängen.
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