Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie verabschiedet, die darauf abzielt, die Korruption zu bekämpfen, indem sie die Definitionen von Straftaten harmonisiert und Mindeststrafen für natürliche Personen und Unternehmen festlegt.
Die neue Richtlinie ersetzt die Gesetzgebung von 2003 und das Abkommen von 1997 und aktualisiert den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Korruption in der Union. Zu den eingeschlossenen Straftaten gehören Bestechung, Veruntreuung von Geldern und Behinderung der Justiz.
Die Strafen für natürliche Personen können zwischen 3 und 5 Jahren Gefängnis variieren, während Unternehmen mit 3%-5% des Umsatzes oder mit festen Beträgen zwischen 24 und 40 Millionen Euro bestraft werden können.
Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung der Prävention und fordert die Mitgliedstaaten auf, spezialisierte Stellen zu schaffen, um die Integrität zu fördern. Sie orientiert sich auch an internationalen Standards, einschließlich UNCAC.
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Diese Reform zielt auch darauf ab, die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtssystemen zu verringern und eine Architektur für Prävention und Compliance auf Unionsebene zu schaffen.
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